Also im Grunde kann dies m.E. nur ein Richter entscheiden...
Das wiederum kann/darf ja eigentlich nicht sein. Unsere Verkehrsregeln - und insbesondere die Geschwindigkeitsbegrenzungen - müssen so eindeutig sein, daß jeder weiß, woran er sich zu halten hat und nicht erst auf einen Richterspruch angewiesen ist.
Es gibt andere und eindeutigere Situationen, die ich fast täglich durchfahre: Landstraße auf 70 km/h begrenzt, dann auf 50 km/h, dann werden die 50 km/h aufgehoben - also gilt ab da 100 km/h. Das ist klar, hecken die meisten aber trotzdem nicht und schleichen mit 70-80 km/h herum.
Der Unterschied ist nur, daß die Begrenzung auf 50 km/h absolut galt, nicht nur unter bestimmten Umständen wie Nässe, Uhrzeit etc. Das 50er-Schild hat also das vorherige 70er-Schild aufgehoben/abgelöst.
Ein 80er-Schild nur für Nässe hebt aber IMO nicht das generell geltende Limit von in diesem Fall 130 km/h auf. Aber meine Hand ins Feuer legen würde ich dafür (im Moment) auch nicht.
Vielleicht mal so betrachtet: Wenn es trocken ist, hat das 80er-Schild ja gar keine Wirkung, und insofern gilt weiterhin konstant ein Limit von 130 km/h. Ist doch richtig, oder? Wenn jetzt aber die 80 km/h (für Nässe) aufgehoben werden, hat das ebenfalls keine Wirkung, weil ja schon die diesem Schild zugrundeliegende Begrenzung keine hatte => es gilt weiterhin 130 km/h.
Ist die Straße aber nass, dann hat das 80er-Schild für Nässe eine Wirkung. Werden die 80 km/h aufgehoben und würde man jetzt Deiner Logik folgen, dass in diesem Fall Schild 278 das Limit generell aufhebt, dann dürfte man ausgerechnet bei nasser Straße hinter dem Schild brettern, während man (siehe oben) bei trockener Fahrbahn sich weiterhin an die 130 km/h halten müsste.
Das kann ja auch nicht sein.