Dir enstehen im dem Fall keine Kosten fürs Abschleppen, wenn fest steht das es alles legal ist. Und du kannst der Stadt weitere Kosten in Rechnung stellen. Auch gegen die Beamten kann man eine Anzeige erstatten.
Immer schön die Kirche im Dorf lassen. Warum sollte man gegen die Beamten Anzeige erstatten können, wenn sie sich formell korrekt verhalten haben? Im KBA-Eintrag scheint die Klappenanlage nicht erwähnt und ganz offensichtlich ist aber eine verbaut. Ggf. könnte man Ausfälle geltend machen, ja. Aber eine Anzeige gegen die Beamten? Niemand - auch nicht in einer Soko Autoposer - muss jedes Fahrzeug im Detail kennen, um auch "die" Datenbank verzichten zu müssen. Und wenn die falsch gepflegt ist, muss man leider sagen: Pech.
Wobei ich gar nicht glaube, dass der KBA-Eintrag fehlerhaft ist. Vermutlich gibt es da irgendein Missverständnis darüber WANN eine Klappenanlage im KBA-Eintrag explizit erwähnt ist. Vermutlich mit der neuen EU-Verordnung nur für neue Autos, die einen expliziten Schalter außerhalb des Innenraums benötigen. Aber das ist reine Spekulation von mir.