Ich persönlich hätte auch erst einmal in ein M3/M4 Lenkrad investieren
Das hab ich im Gegensatz zum Wahlhebel ständig in der Hand
Ich persönlich hätte auch erst einmal in ein M3/M4 Lenkrad investieren
Das hab ich im Gegensatz zum Wahlhebel ständig in der Hand
Wenn du dann nach den Produkten suchst wirst du sehr fündig im Forum und Internet.
Für alle Farben zu 100% zu empfehlen.
Mhh wenn du dich da dirch klickst, gibt es bestimmt auch die PP-Bremse
Such dich mal hier durch, ich denke da wirst du etwas dazu finden
Toyota Starlet 1.3 P8, weiß, 75 PS,
Baujahr 1996
Kaufpreis 2004 waren 1500€ was die Kisten heute noch teilweise kosten
Unverwüstlich!
Dann war beginn der Produktion von deinem (leider) erst März
Aber mal ehrlich, es gibt doch schlimmeres und das Auto meckert wenn Ad-Blue leer ist. Und wie du schon sagst, ist es einfach umweltfreundlicher und der Aufwand überschaubar
Warum sollten die Dinge nich markiert werden, wenn diese nicht durch BMW oder einer anderen Werkstatt erledigt wurden? Oder hast du beim alten Serviceheft dann selber gestempelt und angekreuzt?
Das Fahrzeug ist damit nicht Scheckheft gepflegt und das soll der Nachfolger beim Kauf auch sehen. Du kannst ja anhand der Rechnungen dem Käufer dann belegen, dass du auch die anderen Arbeiten erledigt hast.
Aber warum sollen andere den vollen Preis in der Werkstatt löhnen um ein Scheckheft gepflegtes Auto zu haben und dir wird das ganze mal so gut geschrieben?
Natürlich ist der Wechsel einfach, aber du wolltest etwas Sparen und damit muss man jetzt halt leben.
Wenn ich sparen will, dann bring ich mein Öl selber mit. Das wird nur auf der Rechnung vermerkt. Am Mikrofilter kann die Werkstatt gerne etwas verdienen. Auch wie man den Fahrzeugcheck nicht machen kann ist mir schleierhaft? BMW ist eh pingelig bei der Gewährleistung...
Aber das allerwichtigste und der Hauptgrund warum ich es gemacht habe(eigentlich bescheuert)aber die Blinker finde ich mega cool.
Der einzige Grund warum auch ich am überlegen bin
Ich möchte ganz kurz einwerfen, dass die Beschlagnahme nur wegen eines Klappenauspuffes eine unverhältnismäßige Maßnahme darstellt. Die Wegnahme eines Gegenstandes ist ein schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte des Besitzers. So kann die Polizei die Beschlagnahme nur bei Gefahr im Verzug durchführen. Die verhältnismäßige Maßnahme wäre eine Mängelkarte gewesen. Beim Versuch der Beschlagnahme hätte ich definitiv den Diestgruppenführer sprechen wollen. Die Strafe für so einen Verstoß liegt zwischen 50€ und 100€ und gibt keine Punkte.
Wie schon richtig bemerkt ist die Sicherstellung die freiwillige Herausgabe einer Sache an die Behörde.
Sollte trotzdem Beschlagnahmt werden, in jedem Fall Dienstnummer der Beamten und Namen anhand des Dienstausweises notieren. Ab hier macht es auch Sinn die Situation zu Filmen. Unterbinden darf das keiner. Insbesondere die Doumentation von Schäden bzw wenn diese nicht vorhanden sind sollte erfolgen. Nach der Beschlagnahme auf ein Protokoll bestehen. Die Beamten sind dazu verpflichtet. Am besten quer über das ganze Formular "WIDERSPRUCH" schreiben.
Sollte ein Fahrzeug zu Unrecht in Gewahrsam genommen werden, können Kosten für Ersatzfahrzeug usw eingeklagt werden. Auch weitere Kosten werden nicht in Rechnung gestellt.
Im Grunde hat M-Power ja mit den Beamten reden können, was auch eher typisch für Bayern ist. Das ist immer die Beste Lösung. Allerdings hat das Fehlverhalten vorher wahrscheinlich erst zur Kontrolle geführt
Zitat von PAG Bayern §25Alles anzeigen
Sicherstellung
Die Polizei kann eine Sache sicherstellen um eine gegenwärtige Gefahr
abzuwehren,
1. um den Eigentümer oder den rechtmäßigen Inhaber der tatsächlichen Gewalt vor Verlust oder Beschädigung einer Sache zu schützen, oder
2. wenn sie von einer Person mitgeführt wird, die nach diesem Gesetz oder anderen Rechtsvorschriften festgehalten wird und diese Person die Sache verwenden kann, um
3.
a) sich zu töten oder zu verletzen,
b) Leben oder Gesundheit anderer
zu schädigen,
c) fremde Sachen zu beschädigen
oder
d) sich oder anderen die Flucht
zu ermöglichen oder zu erleichtern.
Zitat von RÜ 06/2009
In Baden-Württemberg und Sachsen wirdzwische n Sicherstellung (Ansichnahme einer gefährdeten Sache im Interesse des Berechtigten) und Beschlagnahme (Ansichnahme im öffentlichen Interesse) unterschieden. In den übrigen Ländern erfasst die Sicherstellung beide Fälle.