Hat sich geklärt.
Beiträge von hoechris
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Bezüglich Eintragungen in das Serviceheft Digital von BMW gibt es eine offizielle Aussage von BMW, dass jede freie Werkstatt kostenlos die Eintragungen vornehmen kann.
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Wieso erscheint dir das Intervall zu hoch? Bei meinem sind die vorderen Beläge im Schnitt alle 50.000 abgefahren gewesen. Wenn man resettet, meldet der Wagen eine utopische Laufleistung von 112000km Restreichweite.
Sowas hängt viel vom Fahrprofil ab.Der Preis von knapp 1000€ für Scheiben und Beläge ist anscheinend "normal" bei BMW. Hab das sowohl hier im Forum schon das ein oder andere Mal gelesen als auch bei der NL München als KV erhalten.
Und der Bremsenservice (so nennt sich das bei BMW) wird sehr wohl im IDrive Serviceheft hinterlegt
Also bei mir hat die BMW Werkstatt nichts hinterlegt, warum auch. Wer die Bremsen bei BMW machen lässt ist selber schuld oder hat zuviel Geld
Die Restreichweite der Bremsen (Verschleißsensor und BC) kann jeder resetten.
Ich bin nur bei der BMW Werkstatt (Kein Verkauf nur Servicepartner) weil ich immer sehr gute Angebote bekomme durch private Verbindung. -
ich war auch versucht...
Ich auch
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Na wenn du glaubst, dass das schon die Spitze ist...
Warte mal ab wenn jemand behauptet du hast strafrechtlich relevante Dateien auf deinem Computer
Da dreht der Rechtsstaat erst richtig auf! Google mal Computer beschlagnahmt und dann freu dich, dass du nur zum TÜV musst.Zu den Leuten aus dem Nachbarort - kein Hobby, langweiliges Leben, schlechter Sex - such dir was aus warum sie das gemacht haben... Eine Gegenmaßnahme kannst du dir sparen
Auf dem Rechtsweg erreichst du gar nichts. -
Mein Tipp: Anwalt und das gleich.
Auch wenn du den Motorsound geil findest, und daran überhaupt nichts findest... Andere stört es (warum auch immer). Willst du deine Karre nicht irgendwann mal zerkratzt vorfinden. Hast du keine Feinde, dann hast du immer noch Nachbarn!
Überlege ob du in deinem Wohngebiet im Sportmodus fahren musst und die Motorbremse benutztNicht weil es verboten ist, sondern um einfach dich zu schützen in deinem Wohnbereich. Im Radius ab 500m intressiert es nicht mehr.
Die Tatsache, dass mitgeteilt wurde, dass das Fahrzeug angeblich nicht den Vorschriften entspräche ist allerdings fragwürdig. Eine Inaugenscheinnahme des Fahrzeuges ist offensichtlich ausgeblieben. Zudem wurde keine Uhrzeit eingetragen, an der der Mangel festgestellt worden sein soll.
Ich würde den guten Herren mal fragen, wie es dazu kommen kann, dass eine Mängelkarte ohne Feststellung eines Mangels erstellt wird. Wer soll denn den Mangel festgestellt haben?
Richtig wäre eine Anodnung nach den §§17 Abs. 3 Nr. 1 StVZO
und/oder
§ 5 Abs. 3 Nr. 1 FZV
gewesen, da ein konkreter Mangel ja nocht nicht festgestellt wurde. Aber am besten telefonieren, erörtern und zum TÜV musst du eh.
Interessant wäre noch die Rückseite der Karte."Anlass zur Annahme" ist was anderes als "Erweist".
Zitat von DudenSynonyme zu erweisen
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sich als wahr/richtig/zutreffend herausstellen, sich ausweisen, sich bestätigen, sich bewahrheiten, sich entpuppen, sich herausschälen, sich verraten, sich zeigen; (gehoben) sich erzeigen
bestätigen, sich bewahrheiten, beweisen, nachweisen, rechtfertigen, verraten, zeigen; (schweizerisch) weisen; (gehoben) erzeigen; (umgangssprachlich) sich anlassen
antun, entgegenbringen, gewähren, leisten, zukommen lassen; (gehoben) bekunden, bezeigen, erzeigen, zuteilwerden lassen; (gehoben oder ironisch) angedeihen lassenZitat von StVZOStraßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
§ 17 Einschränkung und Entziehung der Zulassung(1) Erweist sich ein Fahrzeug, das nicht in den Anwendungsbereich der Fahrzeug-Zulassungsverordnung fällt, als nicht vorschriftsmäßig, so kann die Verwaltungsbehörde dem Eigentümer oder Halter eine angemessene Frist zur Behebung der Mängel setzen und nötigenfalls den Betrieb des Fahrzeugs im öffentlichen Verkehr untersagen oder beschränken; der Betroffene hat das Verbot oder die Beschränkung zu beachten.
(2) (weggefallen)
(3) Besteht Anlass zur Annahme, dass das Fahrzeug den Vorschriften dieser Verordnung nicht entspricht, so kann die Verwaltungsbehörde zur Vorbereitung einer Entscheidung nach Absatz 1 je nach den Umständen
1.die Beibringung eines Sachverständigengutachtens darüber, ob das Fahrzeug den Vorschriften dieser Verordnung entspricht, oder
2.die Vorführung des Fahrzeugs anordnen und wenn nötig mehrere solcher Anordnungen treffen.Zitat von FZVVerordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
§ 5 Beschränkung und Untersagung des Betriebs von Fahrzeugen
(1) Erweist sich ein Fahrzeug als nicht vorschriftsmäßig nach dieser Verordnung oder der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, kann die die nach Landesrecht zuständige Behörde (Zulassungsbehörde) dem Eigentümer oder Halter eine angemessene Frist zur Beseitigung der Mängel setzen oder den Betrieb des Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen beschränken oder untersagen.
(2) Ist der Betrieb eines Fahrzeugs, für das ein Kennzeichen zugeteilt ist, untersagt, hat der Eigentümer oder Halter das Fahrzeug unverzüglich nach Maßgabe des § 14 außer Betrieb setzen zu lassen oder der Zulassungsbehörde nachzuweisen, dass die Gründe für die Beschränkung oder Untersagung des Betriebs nicht oder nicht mehr vorliegen. Der Halter darf die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs nicht anordnen oder zulassen, wenn der Betrieb des Fahrzeugs nach Absatz 1 untersagt ist oder die Beschränkung nicht eingehalten werden kann.
(3) Besteht Anlass zu der Annahme, dass ein Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig nach dieser Verordnung oder der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung ist, so kann die Zulassungsbehörde anordnen, dass
1.ein von ihr bestimmter Nachweis über die Vorschriftsmäßigkeit oder ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen, Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr oder Prüfingenieurs einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation nach Anlage VIIIb der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vorgelegt oder
2.das Fahrzeug vorgeführt wird. Wenn nötig, kann die Zulassungsbehörde mehrere solcher Anordnungen treffen. -
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Hi Leute ich hätte da nochmal eine Frage. Ich besitze in meinem F31 320d Xenonscheinwerfer mit adaptives Kurvenlicht und bin mit den originalen Brenner unzufrieden. Zu dunkel und zu gelblich. Ich fahre zur Arbeit hauptsächlich im Dunkeln und wollte mir da was helleres anschaffen. LED ist mir zu kostspielig. Jetzt wollte ich mir von Osram die cool Blue Dinger kaufen. Kann ich die einfach so wechseln trotz adaptiven Kurvenlicht?
MfG
[Blockierte Grafik: https://www.bmw-syndikat.de/mobile/images/icon_alert.png]Ich hab da noch welche abzugeben die noch heller sind von Osram und nicht so blau.
Die Coole Blue sind bei regen nicht so prall weil die nasse Fahrbahn das Licht schluckt -
So true!
Für was ? Dafür das nach sechs Monaten das Schreiben kam Verfahren eingestellt.Thats Germany .....
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Ne dann geht die AA auch an soweit ich die Erfahrung gemacht habe.