Beiträge von Lakritz_HH

    Hallo ConnorSky,


    erst mal herzlichen Glückwunsch zum neuen Auto und schade dass du nicht mit dem HK zufrieden bist. Schließlich hast du auch ganz schön viel Geld dafür in die Hand genommen.
    Dann soll eigentlich alles perfekt sein.


    Ich habe mir deine Einstellungen am Equi. mal angeschaut. Da hast du Recht. Wie bei den alten analogen Geräten "Funktion Loudness".


    Hoffentlich findest du noch andere/bessere Einstellungen, mit denen du wirklich zufrieden bist.



    Bei meinem nachgerüsteten Mosconi Verstärker habe ich den 30 Band Equi. mal überprüft. Da stehen alle Regler auf Neutral/0 :whistling:
    Was hat BMW denn da für Lautsprecher eingebaut bzw. wie haben die das System denn abgestimmt????


    Deine Aussagen macht mich nur noch neugieriger auf einen längeren Hörtest mit dem User "3er BMW" und seinem HK-System im F31. Angefangen haben wir ja schon mal beim ersten Nordtreffen...
    Sind aber noch lange nicht durch. Wird (hoffentlich beim nächsten Nordtreff) nachgeholt.




    LG


    Lakritz_HH

    @ hoelly


    Der Alpine-Satz hat schon viele negative Beurteilungen erhalten. Ich würde das nicht machen.


    Je nachdem, welche Wünsche man hat würde ich entweder nur die


    Eton Lautsprecher B 100 W einbauen,


    oder wenn mehr Leistung/Lautstärke gewünscht ist zusätzlich zu den Etons noch eine Endstufe und bessere Bässe unter den Sitzen verbauen.




    LG


    Lakritz_HH

    Das steht im Geldwäschegesetz


    § 10


    Das Bundeskriminalamt – Zentralstelle für Verdachtsmeldungen – unterstützt als Zentralstelle im Sinne
    des § 2 Abs. 1 des Bundeskriminalamtgesetzes die Polizeien des Bundes und der Länder bei der Verhütung
    und Verfolgung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung. Das Bundeskriminalamt – Zentralstelle für
    Verdachtsmeldungen – hat
    1. die nach den §§ 11 und 14 übermittelten Meldungen zu sammeln und auszuwerten, insbesondere Abgleiche
    mit bei anderen Stellen gespeicherten Daten zu veranlassen,
    2. die Strafverfolgungsbehörden des Bundes und der Länder unverzüglich über die sie betreffenden
    Informationen und die in Erfahrung gebrachten Zusammenhänge von Straftaten zu unterrichten,
    3. Statistiken zu den in Artikel 33 Abs. 2 der Richtlinie 2005/60/EG genannten Zahlen und Angaben zu führen,
    4. einen Jahresbericht zu veröffentlichen, der die Meldungen nach Nummer 1 analysiert und
    5. die nach diesem Gesetz Meldepflichtigen regelmäßig über Typologien und Methoden der Geldwäsche und
    der Terrorismusfinanzierung zu informieren.


    §11


    Liegen Tatsachen vor, die darauf hindeuten, dass es sich bei Vermögenswerten, die mit einer Transaktion
    oder Geschäftsbeziehung im Zusammenhang stehen, um den Gegenstand einer Straftat nach § 261 des
    Strafgesetzbuchs handelt oder die Vermögenswerte im Zusammenhang mit Terrorismusfinanzierung stehen,
    hat der Verpflichtete diese Transaktion unabhängig von ihrer Höhe oder diese Geschäftsbeziehung unverzüglich
    mündlich, telefonisch, fernschriftlich oder durch elektronische Datenübermittlung dem Bundeskriminalamt –
    Zentralstelle für Verdachtsmeldungen – und der zuständigen Strafverfolgungsbehörde zu melden. Die Pflicht zur
    Meldung nach Satz 1 besteht auch, wenn Tatsachen darauf schließen lassen, dass der Vertragspartner seiner
    Offenlegungspflicht gemäß § 4 Absatz 6 Satz 2 zuwidergehandelt hat.


    die Grenzen für die Mitteilungspflichten ergeben sich aus § 2 (2)


    Die Sorgfaltspflichten nach Absatz 1 sind zu erfüllen:
    1. im Falle der Begründung einer Geschäftsbeziehung,
    2. im Falle der Durchführung einer außerhalb einer bestehenden Geschäftsbeziehung anfallenden Transaktion
    im Wert von 15 000 Euro oder mehr; dies gilt auch, wenn mehrere Transaktionen durchgeführt werden,
    die zusammen einen Betrag im Wert von 15 000 Euro oder mehr ausmachen, sofern Anhaltspunkte dafür
    vorliegen, dass zwischen ihnen eine Verbindung besteht. Die Sorgfaltspflichten nach Absatz 1 gelten
    auch für einen Geldtransfer im Sinne des Artikels 2 Nummer 7 der Verordnung (EG) Nr. 1781/2006 des
    Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. November 2006 über die Übermittlung von Angaben zum
    Auftraggeber bei Geldtransfers (ABl. L 345 vom 8.12.2006, S. 1), soweit dieser außerhalb einer bestehenden
    Geschäftsbeziehung einen Betrag im Wert von 1 000 Euro oder mehr ausmacht,
    3. im Falle des Vorliegens von Tatsachen, die darauf hindeuten, dass es sich bei Vermögenswerten, die
    mit einer Transaktion oder Geschäftsbeziehung im Zusammenhang stehen, um den Gegenstand einer
    Straftat nach § 261 des Strafgesetzbuchs handelt oder die Vermögenswerte im Zusammenhang mit-
    Terrorismusfinanzierung stehen, ungeachtet etwaiger in diesem Gesetz genannter Ausnahmeregelungen,
    Befreiungen und Schwellenbeträge,
    4. im Falle von Zweifeln, ob die auf Grund von Bestimmungen dieses Gesetzes erhobenen Angaben zu der
    Identität des Vertragspartners oder des wirtschaftlich Berechtigten zutreffend sind.
    Satz 1 Nr. 1 und 2 gilt nicht für Verpflichtete nach § 2 Absatz 1 Nummer 13. Für Verpflichtete im Sinne des § 2
    Absatz 1 Nummer 2b und 2c gelten die Pflichten nach Absatz 1 Nummer 1 und 4, § 7 Absatz 1 und 2 und § 8
    bei der Ausgabe von E-Geld im Sinne des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes ungeachtet der Schwellenwerte
    des Satzes 1 Nummer 2. § 25n Absatz 2, 4 und 5 des Kreditwesengesetzes gilt entsprechend. Unbeschadet des
    Satzes 1 Nr. 3 und 4 haben Verpflichtete nach § 2 Absatz 1 Nummer 13 bei der Annahme von Bargeld im Wert
    von 15 000 Euro oder mehr die Sorgfaltspflichten nach Absatz 1 zu erfüllen; Satz 1 Nummer 2 zweiter Halbsatz
    gilt entsprechend.


    So mein Kenntnisstand.



    LG


    Lakritz_HH

    No, keine Software für das angebissene Obst. Ich bin ein Assi, der auch noch Parallels auf dem Mac hat.


    Windows brauche ich für einige Anwendungen, die definitiv nicht unter MacOS laufen.



    Wenn das Kind in der Schule ist werde ich rausgehen und die Einstellungen speichern.



    LG


    Lakritz_HH

    Ich habe heute auch eine neue Scheibe eingebaut bekommen (für Head Up). Bei mir sieht die Bezeichnung aus, wie im Foto :) Insbesonder rechts neben der Herstellerbezeichnung... Kann das den Unterschied zwischen mit und ohne Head Up ausmachen????


    Austausch direkt bei BMW. Vor dem Austausch: scharfe Abbildung
    Nach dem Austausch: scharfe Abbildung



    Sorry für die schlechte Bildqualität.



    LG


    Lakritz_HH

    Asche über mein Haupt. Habe ich noch nicht gemacht und voll aus dem Fokus verloren :whistling:


    Morgen soll das Wetter hier ganz gut werden. Dann werde ich die Moskoni auslesen und dir die Einstellungen zukommen lassen.
    Habe jetzt einen neuen Laptop (Apple). Werde da jetzt erst mal das Programm draufspielen.


    Melde mich morgen noch mal.



    LG


    Lakritz_HH

    Ich habe auch das Navi Professional mit RTTI und Navigon mit Traffic Live Paket, somit auch Echtzeitnavigation im Handy. Die beiden Navis habe ich schon häufiger gegeneinander laufen lassen. Beide finden sehr häufig sehr unterschiedliche Wege (zumindest durch Hamburg) Ist schon lustig, wenn das eine Navi links abbiegen und das andere rechts abbiegen sagt. Welches jetzt wirklich besser ist vermag ich nicht zu beurteilen. Dafür bräuchte man 2 Fahrzeuge die dann die vom entsprechenden Navi vorgegebene Stecken fahren. Erst am Ziel kann man wirklich beurteilen, welches Navi in diesem Fall besser war.


    Aber das kann zu einer anderen Uhrzeit oder an einem anderen Tag schon wieder ganz anders aussehen.


    Nach meiner Meinung haben beide Navis ihre Berechtigung und sind wirklich tauglich.



    LG


    Lakritz_HH