Sagt der Forist aus einem Land, wo sie einem mitunter gleich die Karre konfiszieren, wenn man sich mal was "traut".
Wobei mir gerade einfällt: Die Brüder aus dem Kanton Uri scheinen irgendwie aufgegeben zu haben, nachdem der Betroffene anwaltlich um Akteneinsicht gebeten hat. 
Naja, ich weiss ja nicht was mit deinem Bekannten aus Uri da los war, aber ich hab ich jetzt kantonsunabhängig noch nie gehört, dass ein Auto konfisziert wurde, wenn die Felgen eingetragen sind (egal ob mit Federwegbegrenzer oder ohne). 
In der CH sind sie eigentlich nur streng, was Abgasanlagen betrifft. Wenn du da bei einer Messung durchfällst, kann das Auto schon mal konfisziert werden.
Bei dem was ich von deutschen Bekannten so höre/lese, ist das bei uns i.S. Felgen doch einiges lockerer als bei euch. Ihr braucht ein TüV Gutachten, ansonsten geht die Geschichte bei euch los. Wir brauchen da lediglich die Eignungserklärung des Importeurs/Herstellers. Also nix mit Materialgutachten, Traglast, etc.