Also ich hab folgendes erfahren:
Es ist nicht erlaubt an der Beleuchtungsanlage des Autos i-was zu ändern ... daher ja auch das Tönen der Heckleuchten nicht erlaut.
Was das färben der Innenteile angeht ist es auch so. Allerdings hat die Polizei je nach Region hier teilweise keinen Durcblick z.B. Golf 5 GTI da gab es ein Sondermodel mit schwarzen Innenteilen...
Wenn man auf ganz Nummersicher gehen möchte, darf man nach der Färbung die Scheinwerfer testen lassen bei einem dafür freigegebenen TÜV und wäre mit Eintragung sicher.
Ansonsten entfällt die Betriebserlaubnis in dem Moment ...