Ich persönlich tu mich grade schwer mit dem Gedanken, dass ein Fahrzeug das z.B. nur die Heckschürze vom M-Paket hat keine Zulassung / Betriebserlaubnis für den StV hat.
Wo steckt denn der Sinn dahinter?
Wenn ich mir z.B. nur eine Anbau-Heckstoßstange von 0815 kaufe und die anbringe und eingetragen wird, geht das ja auch und die M Heckschürze ist eine OEM vom Hersteller,
welche so auch bestellbar ist. Wohlbemerkt auch einzeln und nirgends steht das diese eingetragen werden muss oder nur komplett umgerüstet werden darf, oder habe ich etwas verpasst ?
Wenn ich mir einen F3x ab Werk mit M Paket bestelle, steht im Fahrzeugschein ja auch nirgens BMW F30 M Paket ...?
Klar suchen sich Anwälte gerne mal Punkte raus um einen Schaden zur Lasten des geschädigten zu verargumentieren.
Verständlich wenn z.B. andere Birnen als zugelassen verbaut sind... oder Reifen/Felgen Kombinationen usw... da kann man ja auch mit Bremsung Gefährdung anderer und co. kommen...
aber eine OEM Heckschürze gefährdet doch keinen anderen wenn sie so auch vom Werk aus bestellbar ist...
Ich kann da auch gerne mal einen Freund anrufen, wenn ich ihn erreiche, der ist Gutachter genau für solche Themen.
Aus meiner Sicht ist das völliger Schwachsinn.
PS: Ein Anwalt handelt immer im Ermessen, aber im Ermessen der Umstände/Argumente und Gesetze.
Es ist durchaus möglich das wenn kein Gesetzt gebrochen wurde, ein Anwalt auch bei einem Einbruch und Co von einer Strafe absieht, wenn er durch den Anwalt
durch veragumentation das Ermessen weckt, dass die Umstände den Täter dazu verleitet haben... (Deshalb werden Straftäter auch oft als psychisch krank / stark belastet " diagnostiziert "
und erhalten ein geringeres Strafmaß.