Oder es wird so eine Lösung wie mit dem LED Abbiegelicht: keine Kodierung, keine Änderung des FA. Dafür ein zweifelhafter Einbau mit Lastwiderständen usw...
Denke ich eher nicht, da es hier um eine ein wirklich sicherheitsrelevantes Thema geht und im Rahmen der STVO sonst Probleme geben würde, bzw. BMW die Nachrüstung nicht anbieten würde.
Stell dir mal vor, jemand fährt dir hinten drauf, weil dein Bremslicht nicht korrekt aufleuchtet. Wer ist jetzt schuld ? In erste Linie würde ich BMW heranziehen wegen einem Fehlerhaften Einbau,
das würde dann wohl auch jeder Gutachter machen.
Denn man glaubt es kaum, aber man ist nicht immer automatisch schuld, wenn man einem hinten drauf fährt.
Abiegelicht ist ein reines Komfort Feature, weshalb es da auch so "umsetzbar" ist.