Erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bei nicht genehmigter Deaktivierung?
Bisher ist unklar, ob bei einem defekten System die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) des Fahrzeuges erlischt. Aus dem Verkehrsministerium heißt es hierzu:
„In der Genehmigung für das Fahrzeug wird die Genehmigungsnummer des RDKS genannt. Details zum Fabrikat sind dort nicht vorzufinden. Die Entscheidung, ob die Betriebserlaubnis eines Fahrzeuges nach § 19 StVZO erlischt, wenn kein RDKS vorhanden ist bzw. ob das Fahrzeug bei der Hauptuntersuchung keine Plakette bekommt, liegt bei den Zulassungsbehörden bzw. deren nachgestellten Institutionen.“