Was mir nicht so ganz klar ist, wieso noch keiner gegen die Aufstellungsorte bzw die Veordnung zum Aufstellen der Meßstationen geklagt hat. Schließlich weicht die dt.Verordnung ggü der Vorgabe aus Brüssel tlw deutlich ab.
Beiträge von TheBMW
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Ich würde vorm Leitung kappen usw erstmal zu Testzwecken zwei fliegende Leitungen aus dem Motorraum von den Starthilfepolen an das Displa legen und schauen, ob es funktioniert. Die eigentlichen Leitungen von der HU natürlich vorher auspinnen, um keine Rückkopplungen zu haben.
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17" original Winterreifen sind die Bridgestone LM und auch RFT
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Weil der Abrollumfang ein anderer ist und die 225/45R18 einfach nicht zulässig sind auf deinem GT
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Bekommst du die Kette/Tüte nicht unter den Beifahrersitz von hinten drunter geschoben? oder einfach in den Fußraum der Rücksitzbank?
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Besorg dir einen ESD vom 35i/40i, die passenden Auspuffhalter, die richtige Heckschürze (bei M-Paket den Diffusor) und jemanden, der eine Bühne, Flex und Schweißgerät hat.
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Die Eintragung einer 20"-Felge trotz AHK, wenn sie nicht freigegeben ist
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Wegen der Anhängerkupplung darfst das mit den 19" M624 auch nicht.
So steht es zumindest in der Beschreibung.
Ich denke das es an der Traglast scheitern wird, die scheinbar bei beiden Varianten ziemlich knapp kalkuliert ist.Es geht
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Ich habe hier aber gelesen das für runflat reifen der Luftdruck noch höher als 2,7 Bar sein soll ?!
Da du originale RFT drauf hast, kannst dich auch an den empfohlenen Luftdruck von BMW (Aufkleber B-Säule Fahrerseite) halten -
Mit den 90 Sekunden bei LKW lag ich falsch, die dürfen nur 45 Sekunden brauchen, ansonsten ist es eine OWi (Klick).
Was PKW und die exemplarischen 5km/h betrifft: Das sollte dem gesunden Menschenverstand doch schon sagen, daß 5km/h mehr als der 90km/h-fahrende nicht "wesentlich" mehr sind. Wie so oft steht im Gesetz keine Zahl, sondern wird von Gerichten individuell festgelegt und das gilt auf allen Straßen (auch bzw erst recht die 45s für LKW auf BAB).
Man kann es aber evtl aus dem "Rechtsüberholverbot" auf der BAB rauslesen, in dem ja steht, daß man rechts geringfügig schneller fahren darf, wenn links der Verkehr max 60km/h hat. Dann darf ich mit max 80km/h rechts vorbei fahren und das gilt dann (laut Gesetz) als geringfügig schneller. Im Umkehrschluß müsste dann wesentlich schneller gleichbedeutend mit >20km/h sein.