Was ja auch lustig wäre, die orginal AGA hat ja auch ne Klappe, die müßte ja dann genauso aus unzulässig sein. Das MPPSK ist ja nicht lauter als das Orginal
Beiträge von Mod63
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Das heißt dann konkret, dass man beim nächsten TÜV durchfällt, wenn man es eingebaut hat und es bereits vor 1.7.18 abgenommen wurde? Also quasi alle, die das zwischen Juli 2016 und Juli 2018 haben einbauen lassen?!
Das ist grad die große Unbekannte, da wird grad viel Unsicherheit verbreitet. Aus dem allgemeinen Rechtsempfinden würde ich sagen nein, da ja sonst alle Fahrzeuge mit einer AGA, die nicht in allen Fahrzuständen die maximale Lautstärke einhalten, aus dem Verkehr gezogen werden müßten. Im allgemeinen gilt ja Bestandsschutz, nur gibt es immer wieder übereifrige Schandis...
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Daß das MPPSK betroffen ist war klar, da die Typgenehmigung zum 1.7.18 hinfällig wird, da nicht ECE R59.03 konform. Und damit auch für Bestandsfahrzeuge nicht mehr abnahmefähig.
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das muss doch bei jemanden auch schon mal passiert sein
In mittlerweile 14 Jahren mit Alcantara noch nicht, obwohl das Auto auch schon richtig Sonne abbekommen hat. Man kann nur raten was hier passiert ist, am ehesten noch, daß sich durch den Überzug ein Hitzestau gebildet hat
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Alcantara ist sowieso der größte Nepp, auf Polyester und Polyurethan basierend und noch viel billiger als Kunstleder, dem Kunden kann man es aber als besonders sportlich anmutend und damit teuer verkaufen. Nur leider wird es sehr schnell nicht mehr so "schön" aussehen wie am Anfang!
Ich würde sagen, da hilft nur eine neue Kopfstütze (bei BMW kostet diese Variante ca. 200 EUR) bzw. Kopfstützenneubezug.
Au conraire mon ami, Alcantara ist alles andere als billig und Nepp. Liegt preisllich so bei ca. Faktor 4 im Vergleich zu Kunstleder, wird auch bei Polstermöblen gerne verwendet und ist sehr langlebig ohne zu verranzen. Wenn ich mir mein Sofa anschaue, das jetzt auch schon 20+ Jahre auf dem Buckel hat, oder die Sitze in meinem E46 (Alcantara, 240t km) mit denen aus meinem E36 (Leder, 90t km) vergleiche, dann gewinnt das Alcantara.
Wenn ich mir das Schadensbild anschaue, dann befürchet ich auch daß die hinüber ist, also beim Sattler fragen, was der will oder in den sauren Apfel beißen und ne neue kaufen und dann keinen Schutzbezug mehr drübermachen.
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Das kann er ja auch jetzt schon kaufen und auch im August erst einspielen lassen. Ich würde wohl ansonsten auch eher ohne nehmen. Ob die OPFs einwandfrei laufen auf Dauer steht noch in den Sternen. Dafür ist die Entwicklungszeit einfach zu kurz gewesen.
Bist du dir da sicher? WIMNI dann ist das Teilegutachten zum 1.7.18 hinfällig, da der Klappenauspuff in der aktuellen Form nicht mehr eintragungsfähig ist.
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Mein Verständnis: Ab 1.7. ist das MPPSK in der heutigen Form nicht mehr eintragungsfähig, da es nicht in allen Fahrmodi die eingetragene Lautstärke nicht überschreitet. Die Frage ist, was bekommt BMW per Software geregelt und was muß in der Hardware geändert werden. Dazu kommt noch ein zweiter Punkt, ab Juli erhält der B58 einen OPF und die Frage ist dann auch, ob das bestehende MPPSK zur neuen Motorsteuerung und dem OPF passt.
Meine Vermuting: BMW wird das MPPSK vom Markt nehmen.
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Auspuffanlage bekommst du mit
(mein Freundlicher hat die mir sogar nach Hause gebracht), der Typschlüssel belibt unverändert, die Fahrzeugpapiere müssen berichtigt werden und meine Versicherung wollte nur eine Kopie des neuen Scheines als Nachweis, teurer ist da nix geworden.
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Ich würde auch auf Marder tippen, bei mir hat er einen Schlauch von der Standheizung erwischt. Selber nix gesehen, in der Werkstatt zwei lustige Wasserbögen
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HDI wollte auch nicht mehr, auch nicht unter Angabe der Kosten
Und der Typschlüssel ändert sich nicht.