Beiträge von Mod63

    Gut für den Motor ist es jedenfalls nicht wenn der immer in der Klopfregelung landet. Kommt halt auch auf die Fahrweise an wie oft das Potential abgerufen wird.

    Warum soll der immer in der Klopfregelung landen wenn ich ihn mit genau dem Sprit betanke, für den er entwickelt wurde? Landet er denn nicht auch in der Klopfregelung wenn ich ROZ98 statt ROZ102 tanke? Wobei ROZ102 ja auch nicht gut ist, wei der Motor ja auf ROZ91-100 ausgelegt ist :D .
    Moderne Motorensteuerungen regeln sowieso soviele Parameter laufend nach, das ist nicht mehr so wie zu Zeiten des M30

    Wenn die Klappenanlagen auch rückwirkend illegal werden würden, dann wäre auch ein Serien 340i betroffen. Ich hab mal die Familienfachkraft um Stellungnahme gebeten, immerhinbekommt die die Arbeit ab wenn die Rennleitung durchdreht.

    Ich mach mal die Ingrid, die Einschätzung lautet "gilt nur für für Nachrüstungen und neue Anlagen"


    Würde mich freuen, wenn es noch ein paar Meinungen zum Theme 95 Oktan beim MPPSK geben würde. Oder fahren wirklich alle 98 bis 102 Oktan ?

    Nö, 95er E10. Dafür ist der Motor ausgelegt. Damit läuft der wie am Schnürle. Daß ich damit nicht die vollen 360 PS habe - geschenkt. Hätte ja auch nicht die 326PS, weil BMW ja die Leistungsmessung mit 98er macht.

    Und wie laut durfte er vor 07/2018 sein? Danke schon mal.


    Ich überlege mir gerade einen 340i zu bestellen, aber evtl. sollte ich auf einen Lagerwagen zurückgreifen...

    71 dB (A) :D allerdings wurde er da ja "nur" im Comfort Modus (als Standardmodus beim Starten des Fahrzeuges) und bei 60km/h gemessen. Jetzt muß er die 71 dB(A) ja auch im Sport Modus und bei allen Geschwindigkeiten einhalten, nicht nur bei den paar Messpunkten der alten Verordnung.


    P.S. also 71 dB(A) dann, wenn es BMW bei den Werten des aktuellen 304i belässt, anssonsten gelten WIMNI 75 dB(A) max.

    Danke für die Info. Wenn man das Thema mit der Lautstärke sieht, dann wird er ab 08/2018 keinen Klappenauspuff mehr haben... :(

    Kann er haben, BMW muß ihn nur so parametrieren, daß er in allen Fahrzuständen nicht lauter als 71 db(A) ist.

    Wenn die Klappenanlagen auch rückwirkend illegal werden würden, dann wäre auch ein Serien 340i betroffen. Ich hab mal die Familienfachkraft um Stellungnahme gebeten, immerhinbekommt die die Arbeit ab wenn die Rennleitung durchdreht.

    Ja, hat er, wie ein Blick in den ETK zeigt, noch ist das nix anderes drin für die Fahrzeige mit SOP 07/2018 (der OPF ist z.B. schon gelistet) und neben der Sache mit den Abgasen sind die neuen Regeln zum Thema Lautstärke auch interessant.

    Das Problem mit dem MPPSK ergibt sich aus meiner Sicht aus folgendem Absatz aus der amtlichen Bekanntmachung:


    "Veränderte Steuerungen von serienmäßig verbauten Klappen-Schalldämpferanlagen/Soundgeneratoren sind nur dann im Sinne der StVZO als zulässig anzusehen, wenn die Fahrzeuge nach der Umrüstungunter allen realen Betriebszuständen nicht lauter als im serienmäßigen und dem in der Betriebserlaubnis überprüften Zustand sind."


    Ich bin mir jetzt nicht ganz sicher, daß das MPPSK das erfüllt :D . Kritisch wird der nächste Satz:


    "Bestehende Teilegutachten zur genannten Thematik, welche die nachfolgend aufgeführten Anforderungen nicht berücksichtigen,sind zukünftig im Rahmen von Änderungsabnahmen abzulehnen."


    Sprich, das MPPSK ist auch für Fahrzeuge ohne OPF ab 1.7.2018 nicht mehr eintragungsfähig.