Aber auch wieder nur, wenn die Modifikation unmittelbar zum Unfallgeschehen beigetragen hat.... und selbst wenn es eingetragen war, dann wird die Eintragung halt nachträglich in Frage gestellt, und ein zweiter TÜV Prüfer sagt dann "ja also eigentlich hätte das so und so gar nicht...."... und ist es dann grob fahrlässig, nur fahrlässig, und was davon ist bei welcher Versicheurng abgedeckt?
"Wir" (Manche) müssen uns (sich) einfach damit "abfinden" (akzeptieren), dass die Zeiten von TÜV-Absolution vorbei sind. Eben genausowenig wie Motoren nicht "nach oben streuen"
Wem auf (öffentlichen) Straßen 360PS nicht reichen, dem bleibt jederzeit der Motorsport (auf abgetrennten Rennstrecken) - wobei selbst da in unseren Landen mittlerweile Emmissionsgrenzen (Abgas UND Lautstärke) gelten.
Entweder man fährt also sehr weit nach Osten und regelt das dann im Bedarfsfall mit Backschich, oder man segelt (Container) über den Teich nach Westen, da gibt's auch keinen TÜV.
Wird dann halt zur Not mit Hände aus dem Fenster und Oberkörper auf die Motorhaube geklärt ob man sich richtig verhalten hat.
NSR out*
*der demnächst auf 15l V8 Saugdiesel umsteigt... im NFZ Bereich geht eh alles nur nach Tonnage, und mit H Kennzeichen ist "Euro unbekannt" auch kein Problem mehr 