Beiträge von NoSilentRunning

    Ich kenne den Turbo von Alpina nicht, sieht aber nach wassergekühltem Verdichtergehäuse mit ported shroud Design aus. Vermutlich Alpina spezifisch, daher nur als ganzer Lader über Alpina zu beziehen.


    Ein neues Verdichtergehäuse als Prototyp wird 5-stellig, und wo soll die Geometrie herkommen?


    Edit: Auf die Wasserkühlung wird man nicht verzichten können, und irgendwo muss der Kern ja hin. Das geplante Rad ist schlichtweg zu groß für dieses Gehäusedesign.

    Schön was die Initiative sagt, ich gehe nach dem was in der StVZO steht.


    Und wie gesagt, die MPPSK Abgasanlage hat keine ECE Freigabe, sondern nur ein Gutachten.


    Edit: Überhaupt verstehe ich das Problem nicht. MPPSK + HJS mit Klappen geschlossen hält den offiziellen Lautstärketest ein lt. den im MPPSK Thread gemachten Messungen. Also trag's doch ein wenn du unbedingt willst?

    Ja und Nein :D


    Streng genommen laut EU Regelung Nr. 59 Satz 6.2.1.2 dürfen die mit dem Austauschkatalysator gemessenen Werte nicht die gemessenen Werte des Serienstandes überschreiten.


    Ich sehe aber gerade dass HJS seine Hinweise umformuliert hat (ich hatte nur zitiert und meine alte lokal gespeichtere HJS Kopie herangezogen). Hier heißt es nun

    Zitat

    Kombination mit weiteren abgas-/geräuschrelevanten Bauteilen


    Wird der UN ECE R103 genehmigte Austauschkatalysator mit einer ECER59 bzw. EU 540/2014 genehmigten Schalldämpferanlage kombiniert,erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs nicht. In diesem Fall handeltes sich sowohl beim Katalysator als auch bei der Schalldämpferanlage umgenehmigte Austauschkomponenten, die sich im Vergleich zum Serien standweder im Geräusch- noch im Abgasverhalten verschlechtern. EineÄnderungs abnahme oder Korrektur der Fahrzeugpapiere ist nicht notwendig.


    Wird der UN ECE R103 genehmigte Austauschkatalysator jedoch mit weiteren abgasrelevanten Bauteilen kombiniert (z.B. Schalldämpferanlagemit Teilegutachten, Leistungssteigerung, ...) entspricht das Fahrzeug nicht mehr dem ursprünglich genehmigten Typ. Der Verwendungsbereichdes Austauschkatalysators weicht ab und die Betriebserlaubnis erlischtzunächst nach §19(2), Nr. 3, StVZO. Zur Wiedererlangung der Betriebser -lau bnis nach §21 StVZO sprechen sie mit ihrem Sach verständigen (aaSmT,aaS oder USB-G). Dieser legt den Umfang der nötigen Prüfungen fest understellt ein Gutachten, auf dessen Grundlage die Zulassungs behörde dieBetriebserlaubnis wieder erteilen kann.

    Also lag Tune-it-Safe falsch: ECE+ECE = genehmigt.


    Ich lag damit auch nicht richtig, wobei sich jetzt vortrefflich streiten lässt, wenn eine geänderte Abgasanlage das Geräuschverhalten (auf dem Papier :rolleyes: ) nicht ändert, der Unterschied zum ersten Absatz sein soll.


    Widerum gilt, die Aussage von HJS benennt keinerlei Quellen/Gesetze und darf nicht als rechtlich relevant angesehen werden.



    Zitat von Organized

    Würde die Downpipe +0dB machen und das MPPSK auch, dann hättest du mit deiner Aussage wohl recht, dass die Kombination auch +0dB macht. Du kannst mir aber nicht erzählen, dass dein MPPSK+HJS Pfirsich genauso laut ist wie ein serienmäßiger Karren :crazy:

    Naja, interessant ist, dass bei Umbau auf HJS sich hauptsächlich die Klangfarbe ändert (wird heller), was eine gefühlte Zunahme der Lautstärke bewirkt, aber nicht unbedingt eine Zunahme im Sinne von Schalldruck, gemessen in dB, darstellt.
    Wir haben mal eine Vergleichsmessung C63 (noch mit dem guten alten V8 Sauger und bissle leer geräumt) und 340i MPSSK+HJS gemacht. Gefühlt war der C63 doppelt so laut, laut Messgerät nur marginal... 120 vs 122 dB wenn ich mich recht erinnere :crazy::crazy: