Herrlich, eine Werbeagentur weiß es natürlich ganz genau!
Natürlich sind ganz viele seriöse Partner angegeben. Aber das ergibt noch lange keine Aussagen die vor einem Gericht bestand hätten.
Ich liebe auch den Kommentar mit dem Veganer aus einem Artikel zur "sog. Initiative".
Diese "Initiative" soll vermutlich (beweisen kann ich das natürlich nicht) nur die soft-core Tuner davor abschrecken Geld in ihr Fahrzeug zu investieren, bzw. das "richtige, teure" Tuning zu nehmen
Zitat von https://www.tune-it-safe.de/impressum/
Impressum
TUNE IT! SAFE!
c/o P.AD. Werbeagentur GmbH
Trotzenburg 1
58540 Meinerzhagen
Zitat von https://reifenpresse.de/2018/01/02/tune-it-safe-kampagnenfahrzeug-loest-shitstorm-auf-facebook-aus/
Ein Tuner bringt es für sich auf den Punkt: „Schleifspuren (die angeblich von „Einstellfahrten“ rühren, aber teilweise bis aufs Blech gehen) an einem Kampagnenfahrzeug einer Initiative zu StVO-konformen Tuning haben etwas von: einem Veganer, der sich ein Steak bestellt, einem „Sea Shepherd“-Mitarbeiter, der in der Freizeit Robben schlachtet oder einem Bayern-Fan, der in Gladbach im Borussenfanblock sitzt und bei einem Tor der Borussen mitfeiert.“
Ich versuche trotzdem nochmal Bezug auf deinen Post zu nehmen, wir sitzen ja schließlich alle auf derselben Seite der "Anklagebank" 
Das ist richtig.
ECE Downpipe = OK
ECE Abgasanlage = OK
ECE DP + ECE Abgasanlage = nicht OK, bzw. nicht legal ohne gesonderte TÜV Eintragung.
Ist alles sehr kompliziert und teilweise auch unlogisch.
Wer solche Dinge genau wissen will, wendet sich an die Tune It Safe Initiative und fragt "Mr. Safe.T", dahinter stehen verschiedenen Experten, die Ahnung haben.
https://www.tune-it-safe.de/
Alles anzeigen
Kompliziert - bestimmt. Unlogisch - naja. Fangen wir doch mal vorne an: Die Abgasanlage hat kein ECE, sondern ein TÜV Gutachten. Und da steht
Zitat von Teilegutachten Nr.: 15-00574-CP-GBM-00
II.
Durch die Umrüstung ergeben sich folgende Änderungen:
[...]
Standgeräusch : unverändert
Fahrgeräusch : unverändert
[...]
III. Hinweise zur Kombinierbarkeit mit weiteren Änderungen
Kombinationen mit weiteren Umrüstungen wurden nicht untersucht und erfordern eine gesonderte
Begutachtung nach § 19 (2) StVZO.
Alles anzeigen
als da steht unter § 19 (2) StVZO:
Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
[...]
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
Alles anzeigen
wobei zusätzlich nach § 19 (3) StVZO gilt
Abweichend von Absatz 2 Satz 2 erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs jedoch nicht, wenn bei Änderungen durch Ein- oder Anbau von Teilen
[...]
2.für diese Teile
a)eine EWG-Betriebserlaubnis, eine EWG-Bauartgenehmigung oder eine EG-Typgenehmigung nach Europäischem Gemeinschaftsrecht oder
b)[...]
erteilt worden ist und eventuelle Einschränkungen oder Einbauanweisungen beachtet sind
[...]
Alles anzeigen
Schaut man sich jetzt zusätzlich die ECE Genehmigung 103 (relevant für Austauschkatalysatoren) einmal genauer an, stellt man schnell fest:
5.3 Vorschriften über die Geräuschentwicklung und den Abgasgegendruck
Der Austauschkatalysator muss den technischen Vorschriften der Regelung Nr. 59 entsprechen
Und nach Regelung Nr. 59 gilt:
Vorschriften hinsichtlich der Geräuschpegel
6.2.1.Die akustische Wirksamkeit der Austauschschalldämpferanlage oder von Teilen dieser Anlagewird nach den in den Absätzen 3.1 und 3.2 in Anhang 3 der Regelung Nr. 51 beschriebenen Verfahren geprüft. Nach Anbringen der Austauschschalldämpferanlage oder Teilen davon an das in Absatz 3.3.3 beschriebene Fahrzeug müssen die mit den beiden Verfahren (für ein stehendes und fahrendes Fahrzeug) ermittelten Geräuschpegel eine der folgenden Bedingungen erfüllen:
6.2.1.1.Sie dürfen die für den betreffenden Fahrzeugtyp zum Zeitpunkt seiner Genehmigung ermittelten Werte nicht überschreiten;
6.2.1.2.Sie dürfen die für das Fahrzeug nach Absatz 6.2.1 gemessenen Geräuschwerte nicht überschreiten, wenn dieses Fahrzeug mit einer Schalldämpferanlage ausgerüstet ist, die dem Typ derAnlage zum Zeitpunkt der Genehmigung des Fahrzeugtyps entspricht.
Beide Nachrüstungen ändern also nicht - 1x laut Gutachten, 1x laut ECE Genehmigung - das Abgas und Geräuschverhalten des Fahrzeugs.
Damit kann eine Kombination der beiden Maßnahmen das Geräuschverhalten ebenfalls nicht beeinflussen.
Da man als Privatperson trotz technischem Hintergrund durchaus als Laie angesehen werden kann, komme ICH nach Anwendung der in Deutschland gültigen Gesetze zu dem Schluss, dass wenn eine (theoretisch nicht geforderte) Messung ergibt, dass sich mein Fahrzeug innerhalb der im Fahrzeugschein angegebenen Abgas- und Geräuschemmisionen bewegt, zu der Erkenntnis, dass ich genau gar nichts unternehmen muss.
Da sich der Post jetzt doch etwas in die Länge gezogen hat und das Thema Recht berührt, folgt folgender DISCLAIMER:
Da ich keine Ausbildung im Bereich "Recht" genossen habe, darf ich qua Gesetz keine rechtliche Beratung durchführen.
Die obigen Kommentare beruhen also alleine auf den in Deutschland öffentlich einsehbaren Gesetzen und meiner subjektiven, persönlichen Interpretation derselben und stellen keine Grundlage für eventuelle Rechtsansprüche dar.
Und jetzt Feuer frei, ich bin auf ANtworten gespannt 

PS: Ein letztes. Auch interessant was der Hersteller HJS - klar der will verkaufen - dazu sagt:
Den Verwendungsbereich jedes nach ECE REgelung 103 genehmigten Katalysator finden Sie in der Produktbeschreibung unter http://www.hjs-motorsport.de/produkte/tuning.html. Hier können sie auch anhand der Fahrzeugdaten nach dem für Ihr Fahrzeug genehmigten Katalysator suchen.
https://www.hjs-motorsport.de/…tuning/ece-downpipes.html »
340i / xDrive F31LCI/3K 265 kW