Beiträge von NoSilentRunning

    Ja und Nein :D


    Streng genommen laut EU Regelung Nr. 59 Satz 6.2.1.2 dürfen die mit dem Austauschkatalysator gemessenen Werte nicht die gemessenen Werte des Serienstandes überschreiten.


    Ich sehe aber gerade dass HJS seine Hinweise umformuliert hat (ich hatte nur zitiert und meine alte lokal gespeichtere HJS Kopie herangezogen). Hier heißt es nun

    Zitat

    Kombination mit weiteren abgas-/geräuschrelevanten Bauteilen


    Wird der UN ECE R103 genehmigte Austauschkatalysator mit einer ECER59 bzw. EU 540/2014 genehmigten Schalldämpferanlage kombiniert,erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs nicht. In diesem Fall handeltes sich sowohl beim Katalysator als auch bei der Schalldämpferanlage umgenehmigte Austauschkomponenten, die sich im Vergleich zum Serien standweder im Geräusch- noch im Abgasverhalten verschlechtern. EineÄnderungs abnahme oder Korrektur der Fahrzeugpapiere ist nicht notwendig.


    Wird der UN ECE R103 genehmigte Austauschkatalysator jedoch mit weiteren abgasrelevanten Bauteilen kombiniert (z.B. Schalldämpferanlagemit Teilegutachten, Leistungssteigerung, ...) entspricht das Fahrzeug nicht mehr dem ursprünglich genehmigten Typ. Der Verwendungsbereichdes Austauschkatalysators weicht ab und die Betriebserlaubnis erlischtzunächst nach §19(2), Nr. 3, StVZO. Zur Wiedererlangung der Betriebser -lau bnis nach §21 StVZO sprechen sie mit ihrem Sach verständigen (aaSmT,aaS oder USB-G). Dieser legt den Umfang der nötigen Prüfungen fest understellt ein Gutachten, auf dessen Grundlage die Zulassungs behörde dieBetriebserlaubnis wieder erteilen kann.

    Also lag Tune-it-Safe falsch: ECE+ECE = genehmigt.


    Ich lag damit auch nicht richtig, wobei sich jetzt vortrefflich streiten lässt, wenn eine geänderte Abgasanlage das Geräuschverhalten (auf dem Papier :rolleyes: ) nicht ändert, der Unterschied zum ersten Absatz sein soll.


    Widerum gilt, die Aussage von HJS benennt keinerlei Quellen/Gesetze und darf nicht als rechtlich relevant angesehen werden.



    Zitat von Organized

    Würde die Downpipe +0dB machen und das MPPSK auch, dann hättest du mit deiner Aussage wohl recht, dass die Kombination auch +0dB macht. Du kannst mir aber nicht erzählen, dass dein MPPSK+HJS Pfirsich genauso laut ist wie ein serienmäßiger Karren :crazy:

    Naja, interessant ist, dass bei Umbau auf HJS sich hauptsächlich die Klangfarbe ändert (wird heller), was eine gefühlte Zunahme der Lautstärke bewirkt, aber nicht unbedingt eine Zunahme im Sinne von Schalldruck, gemessen in dB, darstellt.
    Wir haben mal eine Vergleichsmessung C63 (noch mit dem guten alten V8 Sauger und bissle leer geräumt) und 340i MPSSK+HJS gemacht. Gefühlt war der C63 doppelt so laut, laut Messgerät nur marginal... 120 vs 122 dB wenn ich mich recht erinnere :crazy::crazy:

    Herrlich, eine Werbeagentur weiß es natürlich ganz genau!


    Natürlich sind ganz viele seriöse Partner angegeben. Aber das ergibt noch lange keine Aussagen die vor einem Gericht bestand hätten.


    Ich liebe auch den Kommentar mit dem Veganer aus einem Artikel zur "sog. Initiative".


    Diese "Initiative" soll vermutlich (beweisen kann ich das natürlich nicht) nur die soft-core Tuner davor abschrecken Geld in ihr Fahrzeug zu investieren, bzw. das "richtige, teure" Tuning zu nehmen :floet23:

    Zitat von https://www.tune-it-safe.de/impressum/

    Impressum
    TUNE IT! SAFE!
    c/o P.AD. Werbeagentur GmbH
    Trotzenburg 1
    58540 Meinerzhagen

    Zitat von https://reifenpresse.de/2018/01/02/tune-it-safe-kampagnenfahrzeug-loest-shitstorm-auf-facebook-aus/

    Ein Tuner bringt es für sich auf den Punkt: „Schleifspuren (die angeblich von „Einstellfahrten“ rühren, aber teilweise bis aufs Blech gehen) an einem Kampagnenfahrzeug einer Initiative zu StVO-konformen Tuning haben etwas von: einem Veganer, der sich ein Steak bestellt, einem „Sea Shepherd“-Mitarbeiter, der in der Freizeit Robben schlachtet oder einem Bayern-Fan, der in Gladbach im Borussenfanblock sitzt und bei einem Tor der Borussen mitfeiert.“


    Ich versuche trotzdem nochmal Bezug auf deinen Post zu nehmen, wir sitzen ja schließlich alle auf derselben Seite der "Anklagebank" :fechten:



    Kompliziert - bestimmt. Unlogisch - naja. Fangen wir doch mal vorne an: Die Abgasanlage hat kein ECE, sondern ein TÜV Gutachten. Und da steht

    als da steht unter § 19 (2) StVZO:


    wobei zusätzlich nach § 19 (3) StVZO gilt



    Schaut man sich jetzt zusätzlich die ECE Genehmigung 103 (relevant für Austauschkatalysatoren) einmal genauer an, stellt man schnell fest:


    5.3 Vorschriften über die Geräuschentwicklung und den Abgasgegendruck
    Der Austauschkatalysator muss den technischen Vorschriften der Regelung Nr. 59 entsprechen

    Und nach Regelung Nr. 59 gilt:

    Vorschriften hinsichtlich der Geräuschpegel
    6.2.1.Die akustische Wirksamkeit der Austauschschalldämpferanlage oder von Teilen dieser Anlagewird nach den in den Absätzen 3.1 und 3.2 in Anhang 3 der Regelung Nr. 51 beschriebenen Verfahren geprüft. Nach Anbringen der Austauschschalldämpferanlage oder Teilen davon an das in Absatz 3.3.3 beschriebene Fahrzeug müssen die mit den beiden Verfahren (für ein stehendes und fahrendes Fahrzeug) ermittelten Geräuschpegel eine der folgenden Bedingungen erfüllen:
    6.2.1.1.Sie dürfen die für den betreffenden Fahrzeugtyp zum Zeitpunkt seiner Genehmigung ermittelten Werte nicht überschreiten;
    6.2.1.2.Sie dürfen die für das Fahrzeug nach Absatz 6.2.1 gemessenen Geräuschwerte nicht überschreiten, wenn dieses Fahrzeug mit einer Schalldämpferanlage ausgerüstet ist, die dem Typ derAnlage zum Zeitpunkt der Genehmigung des Fahrzeugtyps entspricht.


    Beide Nachrüstungen ändern also nicht - 1x laut Gutachten, 1x laut ECE Genehmigung - das Abgas und Geräuschverhalten des Fahrzeugs.
    Damit kann eine Kombination der beiden Maßnahmen das Geräuschverhalten ebenfalls nicht beeinflussen.


    Da man als Privatperson trotz technischem Hintergrund durchaus als Laie angesehen werden kann, komme ICH nach Anwendung der in Deutschland gültigen Gesetze zu dem Schluss, dass wenn eine (theoretisch nicht geforderte) Messung ergibt, dass sich mein Fahrzeug innerhalb der im Fahrzeugschein angegebenen Abgas- und Geräuschemmisionen bewegt, zu der Erkenntnis, dass ich genau gar nichts unternehmen muss.


    Da sich der Post jetzt doch etwas in die Länge gezogen hat und das Thema Recht berührt, folgt folgender DISCLAIMER:


    Da ich keine Ausbildung im Bereich "Recht" genossen habe, darf ich qua Gesetz keine rechtliche Beratung durchführen.
    Die obigen Kommentare beruhen also alleine auf den in Deutschland öffentlich einsehbaren Gesetzen und meiner subjektiven, persönlichen Interpretation derselben und stellen keine Grundlage für eventuelle Rechtsansprüche dar.


    Und jetzt Feuer frei, ich bin auf ANtworten gespannt :beer::popcorn:


    PS: Ein letztes. Auch interessant was der Hersteller HJS - klar der will verkaufen - dazu sagt:

    Den Verwendungsbereich jedes nach ECE REgelung 103 genehmigten Katalysator finden Sie in der Produktbeschreibung unter http://www.hjs-motorsport.de/produkte/tuning.html. Hier können sie auch anhand der Fahrzeugdaten nach dem für Ihr Fahrzeug genehmigten Katalysator suchen.

    https://www.hjs-motorsport.de/…tuning/ece-downpipes.html »


    340i / xDrive F31LCI/3K 265 kW

    Meiner Meinung nach gibt's zum MPPSK nichts vergleichbares, da in dem Fall Prüfer gegen Hersteller steht (bzw. stehen würde) - weshalb BMW das MPPSK ja auch auslaufen lässt, verdienen tun sie daran mit Sicherheit gut, siehe Baum-Preise. Bei jeglicher anderer Anlage ist das Kräfteverhältnis einfach anders, auch wenn die Nachrüster das gleiche wie BMW anbieten. Privileg des Herstellers sozusagen.


    Unsereins schützt ja derzeit auch nur der Bestandsschutz - hoffen wir dass es dabei bleibt.

    Fangen wir doch mal ganz vorne an: welche Schlüsselnummer steht im Fahrzeugschein?


    Wenn hier was anderes als bei einem 'Deutschen' Drei-Pfirsich steht, sind sämtliche ABE, ECE usw. eh erstmal hinfällig und alles läuft über Vergleichsgutachten/Einzelabnahme.


    Erst dann weiß man ob sich es überhaupt "lohnt" auf legale Weise zu tunen. Und ab hier klinke ich mich aus ;)

    „Wenn es auf Youtube gesagt wird dann muss es ja stimmen“ - Dumme Leute


    :rolleyes:

    ich erinnere nochmal an den Post von Bubu.


    Was ist das außerdem für ein Prüfstand? Wo sind die Lüfter? Warum ist der Raum geschlossen? Vollkommen klar dass ein Ladeluftkühler ohne Durchströmung irgendwann kapituliert. Der größere CSF hat wahrscheinlich durch größere Wärmespeicherkapazität einfach nur länger gebraucht bis er heiß war. Zudem sieht man dass der Leistungsgewinn nur im oberen Bereich anliegt - also eher auf den geringeren Druckverlust als eine kühlere Temperatur kommt. 'leider' sind ja die Daten beim kopieren :fail: verloren gegangen...
    Am wichtigsten ist allerdings dass es um ein getuntes Fahrzeug geht, der Leistungsgewinn durch LLK Tausch kommt vom schlechten Tuning das die bei der Abstimmung vorhandene Hardware nicht in ihren Grenzen berücksichtigt.


    Aber da ich beruflich nur Turbolader entwickele und keine YouTube Videos drehe, was weiß ich da schon... ?(