Beiträge von Piwi87

    Ich habe nicht gefragt, ob du den Fahrzeugauftrag geschrieben hast, sondern ob du die besagten Steuergeräte nach dem neuen/geänderten FA komplett auf Default codiert hast?


    Könnte mir vorstellen, dass das FEM und das REM noch nicht wissen, dass sie die Sitzheizungsanforderung für den Fahrersitz nicht mehr auf den LIN umlegen sollen, sondern auf den K-CAN fürs SMFA.

    Die Aussage des BMW Mitarbeiters ist falsch.
    Damit die Servicehistorie im Fahrzeug angezeigt werden kann, muss sie dort von der Werkstatt hineingeschrieben werden.
    Dazu muss die Werkstatt den Service zuerst online auf dem BMW-Portal eintragen und dann wird es in das Fahrzeug über den Tester in der Werkstatt eingespielt.


    Über die Luft-Schnittstelle geht das nicht.

    Im Fahrzeugauftrag stehen jetzt die Sitzheizung, die elektrischen Sitze und Memory?
    Hast du auch die anklappbaren Außenspiegel?


    Hast du FEM, IHKA, SMFA, REM komplett durchcodiert?

    Der Zugang zum Aftersales Portal und die Eintragung der Service Historie ist für die freien Werkstätten kostenfrei.
    Viele machen es einfach nicht, worüber dann der Markt befinden sollte, ob man da halt weiter hinfährt.


    BMW erkennt für Kulanz nur elektronische Einträge an.

    Vermutlich sind es die falschen, und sie haben nur eine LED verbaut.
    Das Konturleuchten ist eine andere LED als beim Ein- und Aussteigen.

    Kann ich das Kartenupdate (NBT Evo) per USB-Stick während der Fahrt machen und parallel dazu die Navigation auch nutzen? Bzw. muss die Zündung an sein, oder macht er das Update auch wenn der Wagen verriegelt irgendwo rumsteht?

    Die Zündung Kl. 15N muss nicht aktiv sein, aber das Fahrzeug in Kl.30B für 30 Minuten zu halten, ist weder einfach möglich, noch sinnvoll. Also besser während der Fahrt machen.


    In dem Moment in dem du das Update startest, wird die Navigation auf den Stick ausgelagert und du navigierst mit dem neuen Kartenmaterial vom Stick.
    Parallel werden die Daten dann auf der Festplatte aktualisiert. Wenn du also nicht navigierst und die Karte ausgeblendet ist, dann geht es einen Tick schneller, weil der USB-Stick weniger belastet wird.


    Je nach Abomodell fragt er sich vor dem Update nach dem Freischaltcode, den du eingeben musst.
    Du kannst dann während der Fahrt navigieren bis das Kartenmaterial vollständig übertragen wurde. Dann fällt die Navigation für ca. 15-20 Sekunden aus und wird zurück auf die dann neuen Daten auf der Festplatte gelegt.
    Die Navigation wird dann fortgesetzt.


    Es kann also sein, dass du in den 15-20 Sekunden ne Anweisung verpasst.


    Wenn deine Fahrtdauer nicht ausreicht, dann den Stick auf jedem Fall stecken lassen, es wird dann fortgesetzt. Vorher vielleicht kurz nachschauen wo es steht. Bei 95% kannst du vielleicht noch ein paar Minuten im Auto sitzen bleiben, dass er es sicher abschließt.

    :thumbsup:


    Vielleicht hört sich das aus Marketing Sicht besser an, weil du etwas individuelles bestellst. Das hat man dann vielleicht für den Neuwagen so "hergerichtet" und für den Gebrauchtwagen übernommen. Da kann man jetzt nicht wirklich was individualisieren.


    Es ist schon erschreckend, mich eingeschlossen, was man so im Kleingedruckten überliest oder nicht liest.
    Bin mir sehr sicher, dass in den angehängten Bedingungen das Wort Kaufvertrag sogar vorkommt.

    Seid ihr wirklich sicher, dass ihr keinen Kaufvertrag vor euch liegen habt?
    Ob da "Bestellung" oder "Schmierzettel" drüber steht ist ja egal. Der Inhalt ist wichtig.


    Ich würde meinen, dass in dieser "Bestellung" ein Verweis auf AGB enthalten ist oder sonstige Bedingungen für den Verkauf von Automobilen.
    Und in denen wird ziemlich am Anfang so was wie "Vertragsabschluss, Rechte und Pflichten des Käufers" und im weiteren Verlauf vielleicht auch "Lieferung, Zahlung und Sachmangel, Haftung" stehen.


    Und dann ist das ein Kaufvertrag.

    Selbstverständlich gibt es in D Kaufverträge.
    Sie bedürfen aber grundsätzlich nicht zwangsweise der Schriftform.
    Ich vermute mal, dass das in Ö nicht anders ist.


    Was es aber schriftlich geben muss ist die Rechnung mit Ausweis der Umsatzsteuer-ID oder der Steuernummer, sobald es kein Privatverkäufer ist.


    Mir ist es jedoch noch nie untergekommen, dass es keinen Kaufvertrag gab und ich finde es auch fast etwas dubios, wenn es diesen nicht gibt.