Darf ich es den ? Ich weiß nählich nicht ob die Garantei daruch weg geht ? bzw ob die es auslesen können wenn ich sachen wie z.b. Video gucken freischalte oder beim rückwährtsfahren die Türgriffe leuchten.
Das ist immer so eine Frage.
Die Werkstätten können es in der Regel nicht direkt auslesen. Nicht jedes Steuergerät speichert es. Kombi und Headunit z. B. speichern den Eingriff.
Wenn sich die Werktstatt sehr gut (und das sind sehr wenige) auskennt, dann kann man dir den Vorwurf machen. Das ganze ist aber dann fraglich, ob es dann zu einem Defekt geführt hat oder nur eine spezielle Nutzung war.
Ich wüsste jetzt keinen Fall, wo es da mal ein Thema gab.
Auffällige Codierungen würde ich vielleicht jetzt nicht unbedingt machen. Das mit den beleuchteten Türgriffen beim Rückwärtsfahren fällt jetzt vielleicht auch ned so auf. Der der das Auto in der Werkstatt fährt, sieht es nicht, weil er ja drin sitzt und es hell ist. Der Kollege der draußen steht, schaut vielleicht ned so genau, ob du die notwendige Ausstattung auch hast.
Ich wäre vorsichtiger bei Codierungen, die das Auto stark verändern oder bei Änderungen am Fahrzeugauftrag, wenn du dir Sachen nur per Software nachrüstest, die du nicht bezahlt hast. Das geht mit der Bimmercode App aber derzeit eh m. W. nicht.