Das ist nicht richtig, was die Händler da sagen.
Wenn das Auto in Deutschland gekauft und erstzugelassen wurde, dann gilt die BMW Gewährleistung von 36 Monaten nach den Angaben im BMW Qualitätsbrief.
Es ist dabei auch völlig egal, welchem BMW Händler oder Niederlassung der Wagen vorgestellt wird.
Dieser muss beweisen, dass der Mangel bei Übergabe des Fahrzeugs an den Kunden nicht vorlag. Gelingt ihm das nicht, und das dürfte in den meisten Fällen der Fall sein, muss er den Mangel beseitigen.
Die Kosten übernimmt die BMW AG im Rahmen der GW-Abrechnung.
https://www.bmw.de/content/dam…f.asset.1511746132829.pdf
Ich würde den Händler mit dem Qualitätsbrief konfrontieren und wenn das nicht klappt die Kundenbetreuung in München involvieren. Dort macht man Händler auch schnell Beine.