Ich dachte eigentlich, dass Fahrzeuge, die vor Erlass der neuen Lärmbestimmungen zugelassen wurden, auch mit eingetragener Klappenanlage, nicht betroffen sind und nicht rückgebaut werden müssen.
Warum macht BMW dann per Software das MPPSK leiser? Kann ich das Softwareupdate verweigern?
Es wäre schade, über 3k€ investiert zu haben, um dann erst wieder gedämpft unterwegs zu sein.
Was sind Eure Erfahrungen nach dem letzten Servicetermin?
Trotz der Zulassung der AGA beschlagnahmt die Verkehrsabteilung der Polizei in Hamburg reihenweise Fzg die zu laut sind, nicht nur Bmw‘s und dies war mit einer Reihe der Kundenbeschwerden der eingezogenen Fzg so dass BMW und Co handeln musste und die Klappensteuerung der Großvolumigen Modelle überarbeitet hat, da der Umweltminister 2018 schon gefordert hat, dass die Klappenalagen das Fzg nicht übermäßig lauter machen darf