Ich konstruiere mal weiter - nicht um deine Argumentation zu widerlegen, sondern einfach weil ich nicht nachvollziehen kann wann exakt die gleichen Vorgänge gemeldet werden müssen (MÜSSEN! Und nicht "sollten") und wann nicht.
Situation 1:
Ich habe durch Unachtsamkeiten über die Jahre hinweg Bordsteinschäden an meinen Felgen. Ich entscheide mich, neue Felgen zu kaufen und lasse noch eine Inspektion machen. Dabei wird mir gesagt das die CCB-Scheiben getauscht werden müssen. Ich habe aber Glück und BMW übernimmt die Kosten.
Ich zahle also 4000 Euro für die Felgen und habe danach ein Auto mit vier neuen Bremsscheiben und vier neuen Felgen.
Situation 2:
Wie oben beschrieben. Mir werden die Felgen geklaut, leider handeln die Diebe etwas tolpatschig und macken mir dabei die Bremsscheiben an. Ich lasse den Vorfall über die Versicherung klären und bekomme vier neue Felgen und vier neue Bremsscheiben.
Ich zahle also nichts und habe vier neue Felgen und vier neue Bremsscheiben.
In beiden Situationen habe ich nach dem Werkstattaufenthalt EXAKT das gleiche Auto im EXAKT den gleichen Zustand vor mir stehen. Einmal meldepflichtig oder gar Unfallwagen, einmal nicht?
Das gleiche Beispiel lässt sich auf alles andere erweitern - neue Sitze wegen Falten und Rost, neuer Kabelbaum wegen Fehlersuche, neue Headunit usw usf...
Wie gesagt - immer vorausgesetzt es wird mit Originalteilen gearbeitet und es wird getauscht bzw. ersetzt und nicht nur "geflickt" - und genau DIESE Information fehlt im ursprünglich diskutierten Fall.
Grüße
Sven