Beiträge von Touring320d

    Also in meiner Einbauanleitung steht:


    A16 Nur Fahrzeuge ohne bereits verbauten Sicherungskasten High hinten
    An FEM A173:
    A173*3B PIN 3
    A17 Nur Fahrzeuge ohne bereits verbauten Sicherungskasten High hinten
    An FEM A173:
    A173*3B PIN 4
    A18 Miniverbinder M an FEM A173:
    A173*8B PIN 52
    A19 Miniverbinder M an FEM A173:
    A173*8B PIN 51


    2 Kabel sind also Pflicht zum FEM, 2 optional.



    Im Kofferraum:


    A3 Miniverbinder M an REM A174:
    A174*12B PIN 18
    A4 Miniverbinder M an REM A174:
    A174*14B PIN 12



    In Summe müssen also 4 offene Leitungen angeschlossen werden (A3, A4, A18 und A19).


    Die Buchsenkontakte A16 und A17 nur wenn der Sicherungskasten High hinten nicht verbaut wurde.


    Ans FEM muss man also in jedem Fall.

    Wie werden die Kable denn ab Werk eingezogen?


    Die Verlegung eines kompletten Kabelstranges ist doch kein Hexenwerk.



    Und obs im Kaufvertrag drinsteht oder nicht, ist egal.
    Wenn im Kaufvertrag keine Angaben zu unfallfrei oder nicht steht und der Wagen ein Unfallwagen ist, dann wandelt man.


    Das Kabel geht vom Minuspol der Batterie direkt zur Karosserie. Wenn du es von der Batterie löst, ist das Kabel immer noch an der Karosserie.
    Warum soll man drauf achten, die Karosserie nicht zu berühren?
    Da passiert nichts.

    Ich finde, das Thema Datenschutz wird in Deutschland von einigen Menschen viel zu sehr auf die leichte Schulter genommen. Wir sind doch schon gläserne Menschen. Warum soll denn jeder Fremde ohne Weiteres die Daten über Dein Auto bekommen können? Ob die Infos nun schützenswert sind oder nicht, ich bin gern bereit, den Anstoß dafür zu geben, dass jemand die Infos bekommt. Aber ohne meine Erlaubnis sollte er das nicht können. Wir weichen aber vom Thema ab. Sorry.


    Und ich finde, dass das Thema von manchen Menschen viel zu ernst genommen wird.
    Da "darf" mir z. B. ein Paketdienstleister nicht sagen, wer der Absender eines Paketes an mich ist. Aus "Datenschutzgründen".


    Hätten die es korrekt bei mir zugestellt, wüsste ich es.


    Zum Auto:


    Jeder Fremde Daten über dein Auto stimmt so nicht.
    Es geht um einen Besitzer, der Infos über SEIN Auto möchte, was früher mal jemandem anderen gehört hat.


    Hi Sven,
    lies bitte den Beitrag von Seite 1:



    Wenn du ein Auto kaufst und dir niemand sagt, dass es einen Unfall hatte, du also nicht weißt, dass es einen Unfall hatte, dann erwartest du einen unfallfreien Wagen.


    Hat der Wagen doch einen Unfall, dann liegt ein Sachmangel vor. Sachmangel = Wertminderung.
    Du hast also einen Schaden.



    Zu den Beispiel von deinen Felgen:
    Wenn ich einen Gebrauchtwagen kaufe, dann erwarte ich nicht, dass da neue Felgen drauf sind.
    Theoretisch müsstest du mich darüber in Kenntnis setzen.
    Die Frage ist jetzt aber: habe ich einen Schaden, wenn ich statt gebrauchter Felgen neue bekomme?
    Ich behaupte mal, dass es nicht der Fall ist. Es gibt keinen Mangel.
    Bei solchen Gesetzen sollte man sich immer nach dem Zweck fragen. Und der ist hier Käuferschutz vor versteckten Schäden.


    Anders sieht es aus, wenn die Sicherheit des Wagens beeinträchtigt ist (z.B. durch mangelhaft geflickte Kabel oder durch ein verzogenes Fahrwerk bei der Demontage der Felgen (Diebstahl)).
    Darüber muss man den Käufer unterrichten. Stichwort Produktsicherheitsgesetz.

    Ich schmeiße mal was in den Raum...


    Wenn das Fahrzeug einen Austauschmotor hat, ist es technisch genauso wie vorher. Trotzdem ist es eine Wertminderung.


    Das kannst du doch so pauschal gar nicht sagen.
    Wenn das Fahrzeug sehr viel mehr Kilometer, als der Austauschmotor gelaufen hat, dann ist das keine Wertminderung, sondern das Gegenteil.

    Lesen scheint nicht deine Stärke, um es mal in deiner Art auszudrücken.


    Ich schrieb ganz klar von ersetzen der geklauten und durchtrennten Teile. Wenn geflickt wird, ist es natürlich kein Originalzustand und Grund zur Beanstandung.


    Grüß dich.
    Es kann ja jeder selber entscheiden, wo das Leseproblem ist.


    Du schreibst nicht ganz klar vom Ersetzen:


    Realistisch gesehen (!) ist ihm aber kein Schaden entstanden, sofern alles geklaute und durchtrennte von BMW ersetzt wurde. Der Wagen ist wieder in seinem Ursprungszustand und sogar um eine Alarmanlage verbessert worden, Punkt!


    Bei "sofern" liegt genau das Problem.


    Zitat von '_SR_

    Wen mein Navi defekt ist, der Fehler durch einen Defekt im Kabelbaum auftritt, dafür der komplette Kabelbaum und die Headunit getauscht wird, ist daß dann ein Vorgang den ich beim Verkauf angeben muss - wäre EXAKT der gleiche Vorgang aufgrund eines Diebstahlschadens und nicht aufgrund einer Fehlersuche bzw. Defekts dann ein anderer?


    Warum solltest du das angeben müssen?


    Du hast zwei Pflichten:
    1. Beschaffenheiten angeben, die nicht zu erwarten sind. Das wäre bei einem Defekt oder einem Zustand, der nicht original ist. Z. B. bei einem geflickten Kabelbaum.
    Wenn das Navi und die Kabel getauscht sind, ist alles ok.
    Du gibst doch auch nicht an, wann du die Batterie der Fernbedienung, die Reifen, das Öl... gewechselt hast (kannst du natürlich, es ist aber keine Pflicht).
    2. Sicehrheitsmängel mitteilen.