Es ist dringlichst zu empfehlen, keine Reifen mit Geschwindigkeitsindex >= V (z.B. V 240km/h, W270km/h, Y300km/h) zu vulkanisieren.
Ich würde es nicht nur empfehlen, nein, ich rate davon ab.
Das ist maximal eine Überbrückungslösung bis zur nächsten Werkstatt.
Ja, man kann immer sagen: Ich fahr aber nicht so schnell... Na und, dann fährt halt mal jemand anderes... Kann man es dann garantieren? Nein.
Mit B58 ist es nun mal spielend leicht sehr schnell zu fahren. Und da hat ein vulkanisierter Reifen (mit ggf. beschädigtem Innenaufbau) nichts verloren.
Meine Meinung - ob es ein Verbot seitens der Rechtssprechung gibt, weiß ich nicht.