Beiträge von Realist

    Wenn dir Alpina gfällt, schau sie dir mal an. Die basieren beim F30 halt auf der Luxury Line...


    Zum Glück basieren nun G21 Alpina B3 und G31 Alpina B5 LCI auf dem M Sportpaket... Langsam gefallen sie mir äußerlich :thumbup:
    @chap G20 Alpina B3 basiert auch auf dem S58.

    Nachtrag:

    Ich möchte eine Abgasanlage und eine Downpipe oder geänderte Ansaugung verbauen. Was muss ich beachten?


    Alle drei genannten Teile beeinflussen das Geräuschverhalten. Die meisten Downpipes und Abgasanlagen besitzen eine EG-Betriebserlaubnis. Dadurch gelten die Teile als Austauschteile und sind, auch in Kombination, eintragungsfrei. Wird das serienmäßige Standgeräusch sowie das Fahrgeräusch eingehalten, ist keine Abnahme notwendig. Überprüft wird dies primär mit einer Standgeräuschmessung. Wird der in Feld U.1. in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragene Standgeräuschwert mit einer Toleranz von 5dB(A) eingehalten, so kann davon ausgegangen werden, dass auch das Fahrgeräusch im erlaubten Bereich liegt. Liegt das Standgeräusch über dem erlaubten Wert, so muss mit einer Fahrgeräuschmessung nachgewiesen werden, ob auch das Fahrgeräusch über dem erlaubten Wert liegt. Diese kann im Einzelfall kompliziert und teuer werden. Außerdem kann es durch die Kombination der Teile zu einer Leistungssteigerung kommen. Ist dies der Fall, müssen alle hierfür erforderlichen Punkte nach VdTÜV Merkblatt 751 erfüllt werden. Setzen Sie sich daher am besten vor dem Kauf der Teile mit Ihrem TÜV SÜD-Sachverständigen in Verbindung.


    Man könnte nun beim TÜV mal die Kombination Teilegutachten + EG(ECE)-Betriebserlaubnis anfragen. Eventuell ist es (mittlerweile) doch einfacher als gedacht...

    Also, ich hatte mich zu dem Thema auch mal informiert...


    HJS und andere Tuner verkaufen die Downpipe mit ECE Zuallasung für eine 265kw Variante. Eine ECE Zulassung ist immer für eine Menge von Fahrzeugen zugelassen, die per HSN/TSN identifiziert werden können.
    Daher habe ich mal die Homologations-Abteilung von HJS angeschrieben gehabt. (Die haben mehr Ahnung als die vom "einfachen" E-Mail / Telefon Support).
    Aber, folgende Info von HJS (28.05.2019):


    BMW 340 I Touring X-Drive 2015-2018 326 (240) 2.998 Benzin 0005/CDN
    BMW 340 I Touring X-Drive ab 2015 360 (265) 2.998 Benzin 0005/CFG


    Ich habe auch die HSN/TSN Schlüssel für die Limo, den GT und jeweils mit und ohne xDrive erhalten. Mein Fahrzeug hat den Schlüssel der 240kw Variante, also 0005/CDN. Daher ist die ECE Zulassung der 265kw Variante für mein Fahrzeug nicht gültig. Gleiches gilt für Limo und GT, verkauft in DE wurden nur Fahrzeuge mit dem 240kw Schlüssel.


    Nun gibt es ja die Möglichkeit, die Sache über ein Vergleichsgutachten anzupacken, nur die Anfrage von mir bei BMW, in wie weit die Varianten CDN & CFG beim "Motor & Abgasstrang" gleich sind, ist im Sande verlaufen.


    Auf Nachfragen beim TÜV hat sich aber ergeben, dass die ECE-Zulassung in Kombination mit einem Teilegutachten in der gleichen Baugruppe keine Zulassung besitzt.
    Auch hat sich ergeben, dass eine ECE-Zulassung nur im Serienzustand gültig ist. Das steht zwar nicht in der StVZO, aber in den EU-Regeln bzgl. ECE-Zulassung.


    Es gibt nur 3 Möglichkeiten (So ist mein Stand)
    - Ich scheiß drauf und fahre an dieser Stelle nicht legal
    - Ich erstelle ein Gutachten (Gemäß allen Prüfungen, die im MPPSK Teilgutachten aufgelistet sind).
    - Ich nehme ein Referenzfahrzeug, welches die Kombination bereits eingetragen hat, als Vergleichsfahrzeug. (Habe bei HJS angefragt, ihnen ist keine Referenz bekannt).


    Edit: Die Chancen für eine Eintragtung stehen theoretisch gar nicht so schlecht, denn die Pegelgrenzen werden von MPPSK+HJS eingehalten.