Das hatte der E90 noch...
Grüße
Sven
Das hatte der E90 noch...
Grüße
Sven
Die Datensammlung ist aber nun wahrlich nichts neues. Es gibt seit vielen Jahren Kreditkarten, es gibt gefühlt seit 50 Jahren Payback und andere Rabattsysteme. Selbst die Rabatkarte beim Bäcker, wo man nach 10 Käufen ein Brötchen kostenlos bekommt und nur mit einem Stück Papier und kleinen Stempelchen funktioniert, ist nichts anderes als Datensammlung - wenn auch auf primitiven Weg.
Man sollte eine gewisse Datensparsamkeit einhalten - muss ich mich immer und überall anmelden und dabei Infos preisgeben, die für das Funktionieren des Dienstes keine Rolle spielen? Wer ist auf Facebook und hat dabei seinen richtigen Geburtstag angegeben? Nur als ein Beispiel...
Der "Router" kann da übrigens gar nichts für ...der ist zu 99,9% nur ein dummes IP Device und weiss bestenfalls, wann welche IP wohin kommuniziert hat. Wer das war und was kommuniziert wurde wissen Router in den allermeisten Fällen nichts.
Was Smartphone/Smart TV etc. angeht: Das, was heute schon geht ist wenig verglichen mit dem, was die nächsten Jahre kommt, Stichwort Smart Home. Was wieder zum Thema Datensparsamkeit führt
Und als kleine Ergänzung, auch wenn es völlig OT ist: Der Bundestag hatte schon einen guten Grund, das neue IT-Sicherheitsgesetz speziell für kritische Infrastrukturen auf den Weg zu bringen
Grüße
Sven
compert
Geht ja gar nicht um den Zugriff auf die OBD-Buchse - der ist nicht verboten und hat mit der Gewährleistung nichts zu tun.
Wenn aber ein Zugriff auf OBD festgestellt wird, und kurz darauf die Peak-Werte für Drehmoment und Drehzahl massiv ansteigen wird jeder den richtigen Schluß daraus ziehen
Mit den Bewegungsdaten hat das gar nichts zu tun - die werden anonymisiert und sind als Beweis für nichts zu gebrauchen. Braucht man auch nicht - dafür gibt es Smartphones :).
rustyxxx
Das ist, wie andreas_muc schon schrieb mindestens arglistige Täuschung an der Grenze um Betrug und wird entsprechend geahndet...steht in etwa auf einer Stufe mit verschwiegenem Unfallschaden.
Grüße
Sven
Ist nun wahrlich nicht schwer die Sixt-Autos bei BMW zu erkennen
Z.B. kommen gerade vermehrt M3 auf den Markt - Ausstattung immer identisch, EZ Anfang 2015, rund 20-25tkm. Alles Mietwagen.
Habe selber einen Ex-Mieter gehabt, 110tkm damit gefahren, 0 Probleme gehabt. Würde mich bei so einem Auto also nicht abschrecken. Bei einem M3 hingegen...
Grüße
Sven
Steht doch im Link: Wildberry.
Grüße
Sven
Ist eine Änderung der Abgasanlage und damit zumindest eintragungspflichtig sofern keine ABE vorliegt.
Daß das ein Originalteil von BMW ist spielt dabei keine Rolle - sonst könnte ich mir auch den Auspuff von einem M5 dranschrauben...ist ja auch BMW :).
Grüße
Sven
Ich hätte zumindest das Kennzeichen unkenntlich gemacht wenn ich hier schon Fotos von "illegalen" Umbauten präsentiere
Grüße
Sven
Wir reden nicht von *reinmachen* sondern vom *rausmachen*.
Grüße
Sven
Für die Gangwechsel braucht es Öldruck, dafür braucht es eine Ölpumpe, und die läuft typischerweise nur wenn der Motor an ist. Das ist der Grund warum es lange gebraucht hat Start/Stopp auch für Automatikgetriebe einzuführen.
Wenn das Auto in einer Garage überwintert wird und dabei noch bewegt werden soll: Einfach Rollbretter unter die Räder stellen?
Grüße
Sven
Jein - Stichwort Beweiskette.
Wenn dir BMW unter Einhaltung aller Bestimmungen beim Umngang mit rechtskräftigen Beweisen (die sogenannte Beweiskette) Verstöße gegen die Bedindungen nachweisen kann, unter denen die Gewährleistung gilt, dann kann man das natürlich gegen dich verwenden.
Wir ja auch oft genug gemacht - Wenn z.B. ein Chiptuning nachgewiesen wird und dir die Gewährleistung verweigert wird - das ist nichts anderes. Ob dabei Bewegungsprofile, Sensordaten, Peakwerte oder administrative Daten (wer hat zuletzt auf OBD zugegriffen) sind spielt dabei überhaupt keine Rolle :).
Grüße
Sven