Was soll denn das PS-Zeugs? Der Kunde hat das Fahrzeug in ihm bekannten Zustand gekauft, damit ist das Thema durch. Es gibt einen Kaufvertrag, den beide Seiten unterschrieben haben. Gibt es dort Vereinbarungen, das die IM KAUFVERTRAG genannten Mängel behoben werden? Dann beheben lassen. Du sagst doch selber daß der Preis so gut war das du ihn *trotzdem* gekauft hast. Das bedeutet nichts anderes als die Einpreisung der bekannten und nicht behobenen Mängel in den Kaufpreis. Thema durch.
Grüße
Sven