Sowas ist immer eine Einzelfallentscheidung. Wenn du die Grobe-Fahrlässigkeits-Klausel aber extra absicherst stehen die Chancen gut das dann bezahlt wird...genau dafür ist sie ja da Vorsatz würde ich eher nicht sehen, das würde ja bedeuten das du den Motor bei der Wasserdurchfahrt zerstören *wolltest*, und das ist in aller Regel schwer nachzuweisen. Grobe Fahrlässigkeit ist ja die eher nette Umschreibung von "ziemlich dumm und selten dämlich", und das kommt dann eher hin
Grüße
Sven