Geh mal davon aus das Mitte Januar die Änderungen für März kommuniziert werden. Bei größeren Sachen möglicherweise auch etwas früher. Aber eher nicht in 2016 um das Jahresendgeschäft nicht zu gefährden. Wenn Mitte Dezember bekannt wird das 03/17 Neuigkeiten kommt wird keiner mehr noch Autos in 2016 bestellen.
Würdest du in einem 76.000 Euro teuren Auto akzeptieren, das direkt an deinem Fahrer-Ohr bei jedem Gullideckel, bei jeder Fahrbahnverwerfung ein lautes *knarz-knarz* passiert?
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DAS ist die reparierte Version mit neuen Dichtungen und neuen Shadow Line Leisten. Vor der Reparatur war das Knarzen dauerhaft da. Und ich *meine* dauerhaft. Immer.
ich bin im Moment auch in einer besch...enen Situation das ich wahrscheinlich ein neues Auto brauche, BMW aber nichts am Markt hat derzeit und ich damit "gezwungen" werde, auf 03/17 zu warten.
Evtl. erfahren wir ja in den nächsten Wochenn etwas mehr.
Schrieb ich doch schon, ich habe Geräusche von der Vorderachse (vermutlich), die am Radsatz liegen (Problem existiert mit anderen Rädern nicht). Inkl. leichter Vibration im Lenkrad. So ab ca. 80-90 Km/h. Für F33 440i/440ix sind keine 20-Zöller freigegeben. Die Reifen sind wohl laut Wuchtmachine (Hunter) korrekt gewuchtet und haben keinen Höhenschlag. Damit ist bei BMW niemand mehr bereit, mir zu helfen: "Wird halt einen Grund haben, dass die nicht freigegeben sind." Ein anderes xDrive-Cabrio gibt es bei mir nicht in der Nähe, mit dem man mal vergleichen könnte. Mein Händler hat nur noch ein sDrive-Cabrio.
Evtl. noch bei einem anderen Händler wuchten lassen.
Bedenke bitte das die Runflat 20" schon extrem hart sind, da kommt alles durch was die Straße so zu melden hat.
"Geräusche" ist natürlich extrem allgemein. Da kann dir keiner helfen wenn du nicht etwas präziser wirst. Wir können nicht raten und haben auch keine Glaskugel.
Ich würde darauf tippen, dass es die TÜV-Bescheinigung gibt um die Änderungen eintragen zu lassen, wenn man das möchte. Genauso wie ich auch ne einfache Tieferlegung in den Fahrzeugschein eintragen lassen kann, wenn ich das will, ein mitführen der TÜV-Bescheinigung aber auch reichen würde. Der Versicherung meldest Du einfach die Änderung - wüsste nicht, wozu die dazu den Fahrzeugschein brauchen.
Boah bitte nicht immer diese Vermutungen.
In der TÜV-Abnahmebescheinigung steht klar drin das eine unverzügliche Änderung der Papiere erfolgen MUSS. Nicht KANN.
Hier sind genug, die das MPPSK bereits fahren und ALLE haben es eingetragen. Was soll der quatsch jetzt? Dann hatten bisher alle Händler unrecht die es eingetragen haben?