MPPSK Eintragung, warum eigentlich nicht möglich?

  • Warum kann man nicht mehr eine MPPSK Anlage eintragen lassen?

    Das diese mittlerweile nicht mehr verkauft werden darf weiß ich, aber meine Frage richtet sich eigentlich an den Prüfer selbst.

    Wenn ich eine Komplettanlage habe, inkl. der Einbaueinleitung, der ABE und dem Teilegutachten vom TÜV selber, aus welchem hervorgeht wie dieser einzutragen ist, woran sollte es denn scheitern?

    Sieht der Prüfer im System, dass diese nicht mehr zulässig ist, wenn er die Teilenummer eingibt oder woher soll er es sonst wissen?

    Der schaut ja in der Regel nach ob der Einbau korrekt ist, ob alles fest ist und ob die nötigen Unterlagen dabei sind.

    Welche Software aufgespielt ist, wird er vermutlich nicht mal Prüfen können.

    Wenn ich andere Sachen eintragen lasse, reichen genau diese Informationen aus um die Eintragung zu bekommen und hat in der Vergangenheit auch Problemlos geklappt.


    Gruß M

  • Freigaben kann man widerrufen, Prüfvorgaben ändern sich. Für bereits verbaute Anlagen gilt Bestandsschuz, neu wird es dann schwierig.

    Hier geht es ja nicht um ein paar Zubehörteile, sondern formal um die Umschlüsselung auf einen anderen Fahrzeugtyp. Das bedarf der Freigabe des Herstellers und die wird eben nicht mehr erteilt.


    Achtung, ungesichertes Halbwissen: Die einzelnen Komponenten haben soweit ich mich entsinne keine individuellen Zulassungen, wie es bei Zubehör oder Nachrüstsätzen üblich ist, und sind nur im Gesamtsystem des Fahrzeugs homologiert.


    Prinzipiell können und dürfen anerkannte Sachverständige weitgehend alles abnehmen, sofern es nach Prüfung den geltenden Vorgaben entspricht. Es gibt ja auch auch paar hier im Forum, die sich “Restbestände“ noch haben einbauen und abnehmen lassen.


    Ob man einen Prüfer findet, der das trotz widerrufener Freigabe mit altem Gutachten, eigener Prüfung und Ermessen abnimmt, ist eine andere Sache. Abnahme “auf Grundlage von Gutachten KBA Nr. …“ wenn letzteres zum Eintragungszeitpunkt nicht (mehr) gültig war… Kann natürlich “übersehen“, oder eben von der Zulassungsstelle abgewiesen werden. Alternativ bleiben immer eigene Prüfungen (Leistung, Abgase, Geräuschentwickling, …) und Nachweise (Material, Zulassung der Komponenten, …), was aber viele gar nicht mitmachen und schnell ins Geld gehen kann.


    Software ist der zweite Knackpunkt. Ohne Einbaunachweis durch Hersteller bzw. Vertreter (sprich BMW) ist es schwierig zu bestätigen, ob die vorgeschriebene Softwareanpassung auch vorgenommen wurde. Jemanden finden, der das nach mechanischer Prüfung und Gutglauben abnickt, könnte allein schwierig werden. Leistungs- und Emissionsmessungen können einen Hinweis geben, ist aber auch nicht perfekt und kostet entsprechend.


    Wenn du eine Prüfstelle hast, die da mitspielt, nicht gerade in Zulassungsbezirken wohnst, wo sowas nochmal zentral gegengeprüft und zerpflückt wird und es unbedingt haben möchtest … irgendein formales Schlupfloch gibt es doch immer. Wird im Ergebnis dann aber sehr wahrscheinlich eine ganze Zeitung zusätzlicher Einträge im Schein und keine Umschlüsselung auf das 340/360 PS Modell.


    Für neue Fahrzeuge mit OPF sieht es nochmal ganz anders aus, die Schlüsselnummern standen nie in Gutachten. Da wird sich wohl kaum einer aus dem Fenster lehnen und es einfach so durchwinken.

  • Hier geht es ja nicht um ein paar Zubehörteile, sondern formal um die Umschlüsselung auf einen anderen Fahrzeugtyp. Das bedarf der Freigabe des Herstellers und die wird eben nicht mehr erteilt.

    Bei mir blieb die Schlüsselnummer gleich nach der Eintragung, nur kw Zahl auf 250 usw. wurden geändert.


    Gibt es die andere Schlüsselnummer evtl. nur bei direkt im Werk verbautem MPPK?


    Nummer 0005/BQU (306 PS) u. 0005/BRP (340 PS), alles Xdrive.