Mal eine Frage zum TÜV: der will jetzt nach §21 eine Vollabnahme machen und dabei auch den Typcode nullen ... war das bei euch auch so und passt das? Kommt mir bissl viel vor, oder?
Für die Nachrüstung Performancebremse?
War bei mir (TÜV Süd in 2020) scheinbar auch eine Einzelabnahme, laut Überschrift "Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis gemäß §21 StVZO (§19(2) StVZO)".
Wobei noch vorangegangene Gutachten für Fahrwerk und Distanzscheiben vorlagen (zu dem Zeitpunkt noch nicht in die Papiere übernommen), die als Voraussetzung mit erwähnt wurden. Wäre ja mehr oder weniger analog zu deinen ABEs.
Aber genullt wurde da gar nichts, lediglich Änderung der min. Reifengrößen (15) und 3 Zeilen für die Anmerkungen (22). Das fände ich auch irgendwie daneben, dass nach Umbau der Bremse mit offiziellem Nachrüstsatz der Typcode weg ist. Der ändert sich ja auch nicht ob man 2NH bestellt hat oder nicht...