M Performance Parts Frontspoiler 4er F36 zulassung mit Tieferlegung?

  • Hallo zusammen, ich hatte vor kurzem TÜV AU gehabt, habe es über mein Service Partner machen lassen, nun der TÜV Prüfer hat bei der ersten Prüfung folgendes bemängelt, dass ich kein Nachweis habe zu der Frontlippe, Heckspoiler, Seitenschweller und sogar die M Sicherheitsgurten die Abwerk montiert ist. :D

    Bei der zweiten Besuch, habe ich alle Unterlagen bereitgestellt und vorgelegt. Mein Service Partner hat mir gesagt, dass ich die Frontlippe per Einzelabnahme eintragen soll, weil mein Fahrzeug nicht Serie ist bzw. tiefergelegt. Die Plakette hat der Prüfer mir zwar gegeben, aber das Problem ist, habe für die Originale M Performance Teile keine ABE oder Teilegutachten oder sonstiges. Die M Performance Teile ist doch für mein Fahrzeug bereits homologiert und ist doch ohne Eintragung zulässig?!


    Ist das wirklich so, wenn man eine Tieferlegung hat, dass die M Performance Teile danach nicht mehr zulässig ist?

    Hat da jemand Erfahrung? :thumbsup:


    Danke euch schonmal :)

  • Wenn es deine Bodenfreiheit z.b. beeinflusst ja. Denn durch die Tieferlegung hat sich diese ja schon verändert gegenüber serie. Und homologiert wird nur mit Fahrzeugen ab Werk.

  • Wenn es deine Bodenfreiheit z.b. beeinflusst ja. Denn durch die Tieferlegung hat sich diese ja schon verändert gegenüber serie. Und homologiert wird nur mit Fahrzeugen ab Werk.

    Gut zu wissen, werde es dann am besten per Einzelabnahme eintragen lassen :)

    Laut meine Messung habe ich in der Mitte ca 7,5 cm Bodenfreiheit, sollte eigentlich auf einer geraden Straße mal nochmal nachmessen :)

  • Soweit ich im Kopf habe muss die Bodenfreiheit zu flexiblen teilen 7cm betragen. Von daher biste ja drin.

  • Ha witziger Zufall. Ich wurde gestern kontrolliert und ich muss meinen Frontsplitter abbauen. Erstens habe ich nicht den kleinen Flügel von M-Performance und zweitens ist das mit einer Tieferlegung nicht mehr zulässig.

    Dann hab ich mich bei BMW und TÜV schlau gemacht (weil ich schon 6 Jahre so herumfahre).

    Den Frontsplitter musst du vorher zum TÜV bringen, genauso wie auch die Hecklippe damit die jeweils ein Foto von dem Sticker machen können (die befinden sich auf der Innenseite).

    Danach unverzüglich dran bauen und wieder beim TÜV erscheinen damit die dir das so eintragen.


    Das mit den flexiblen Teilen stimmt leider auch nicht so ganz. Der Splitter zählt nicht zu einem flexiblen Teil. Darunter zählen eher diese Gummilippen die man sich anpappen kann.

    Musste ich schmerzlich feststellen als der TÜV mit einem 8x8 Kantholz um die Ecke kam und das nicht drunter gepasst hat.

  • Ohjee, also als ich die Originale M Performance Teile montiert habe war mein Auto alles noch im Serienzustand, daher habe ich es auch nicht eintragen lassen. Nach der Tieferlegung hat mir mein Service Partner folgendes mittgeteilt das die Lippe durch die Tieferlegung nicht mehr die entsprechende zulassung hat. Er hat quasi gebittet die Lippe und die Seitenschweller ect. per Einzelabnahme einzutragen. Das werde ich dann auch demnächst tun. Habe sogar vor Montage, noch die Teilenr von der Lippe und Spoiler abfotografiert. :thumbsup: