BMW aus Österreich nach Deutschland importieren

  • Hallo,


    möchte mich kurz vorstellen, bevor ich die Frage stelle.


    Bin der Matthias, 20 Jahre alt und komme aus dem schönen Niederbayern.
    Momentan fahr ich einen BMW F30 320d als Mietfahrzeug von BMW, möchte mir aber endlich mal ein eigenes Auto kaufen, da ich noch nie ein Eigenes hatte.


    So nun zur Frage:
    Habe bei Mobile einen sehr schönen BMW F30 328i, der mir richtig gut gefällt, gefunden. Der steht allerdings in Österreich...Fahrweg und so weiter wären kein Problem, aber nachdem ich gegoogelt habe, tauchte die NoVa auf.
    Hab dann auch gegoogelt, wie die berechnet wird und auch eine Beschreibung, was denn eine NoVa genau sei, allerdings bin ich jetzt nicht wirklich schlauer.


    Hat von euch schonmal jemand ein Auto in Österreich gekauft und nach Deutschland importiert und kann mir helfen?
    Würde gerne vorher schon wissen, was da auf mich an Mehrkosten zukommen würde.


    Ich hoffe, ich werde jetzt hier durch das Thema nicht geköpft, Forum hab ich schon durchsucht aber auch nicht so das Wahre gefunden.


    Grüße

  • [...]Würde gerne vorher schon wissen, was da auf mich an Mehrkosten zukommen würde.[...]


    Mehrkosten keine, da die NOVA beim Kauf fällig wird und nicht beim Verkauf. Mittlerweile kannst Du allerdings die NOVA-Abgabe beim Export aus AT zurückverlangen. Du würdest also sogar noch etwas sparen. Ansonsten ist der Export aus AT relativ unkompliziert, solange sämtliche Export-Dokumente vorliegen.
    Solltest Du den Wagen bar zahlen, dann am besten von der Bank einen Schrieb geben lassen für den Zoll. Einige raten sogar sich proaktiv beim Zoll zu melden. Aber eine Pflicht diesbezüglich besteht nicht.

  • Erstmal Danke.
    Den NoVa-Rechner hab ich schon gefunden, aber ich hätte mir eher erhofft, dass auch jemand seine Erfahrungen teilt, der vielleicht schonmal so etwas gemacht hat.


    Wie siehts eigentlich mit Papieren aus? Da er ja in Österreich steht, wird er denke ich vorm TÜV vorgeführt werden müssen und dann hald noch deutsche Papiere bekommen müssen, oder brauch ich da auch noch irgendein Gutachten oder Betriebserlaubnis aus Österreich?


    Grüße



    P.S.: Staati, dein 328i sieht mega aus

  • Wie siehts eigentlich mit Papieren aus? Da er ja in Österreich steht, wird er denke ich vorm TÜV vorgeführt werden müssen und dann hald noch deutsche Papiere bekommen müssen, oder brauch ich da auch noch irgendein Gutachten oder Betriebserlaubnis aus Österreich?


    Im Normalfall hast Du den Pickerlbericht (wie bei euch HU,AU) dieser ist das erste Mal nach 3 Jahren fällig. Wenn das Auto also noch keine 3 Jahre alt ist hast Du nichts in der Hand da noch keine Überprüfung notwendig.


    Glaube auch nicht das eine Vorführung beim TÜV in Deutschland notwendig ist da hierfür die COC Papiere vorhanden sind.


    Diese bescheinigen das der Wagen wohl in der EU zugelassen werden kann.

    Nichts ist notwendiger als das Überflüssige.

  • Okay, alles klar danke.
    Dann weis ich jetzt schon mehr.


    Dann werd ich mir die Fahrgestellnummer geben lassen und mal prüfen, was da schon alles erledigt worden ist :)



    Gesendet von meinem mobilen Funkgerät

  • normal muss er zum tüv, musste ich auch als ich nach deutschland gekommen bin. war alles kein problem, selbst mein A6 bj98 hatte damals schon einen EU-typenschein.

  • Das COC ersetzt ja nicht den deutschen "Brief" bzw. Fahrzeugschein. Die Dokumente wird also die AG erstellen müssen. Ob TÜV notwendig ist oder nicht findet man sicher in irgendwelchen Importbestimmungen.
    Nova unbedingt retournieren lassen - zahlt sich sicher aus und Max von Nova Rechner ist auch ein total hilfsbereiter Zeitgenosse, einfach mal anfragen.

  • heutige fahrzeuge haben alle eine EU zulassung, sprich der österreichische typenschein, wird am LRA oder zulassungsstelle einfach auf die deutsche zulassungsbescheinigung umgeschrieben. wie gesagt, mein A6 hatte das schon als bj98. aber zum tüv muss er vorher eigentilich schon. ist alles ganz einfach und problemlos.


    hab aber gerade ein bisschen gegoogelt...die NOVA kann anscheinend nur der verkäufer zurückfordern (ist seit 2016 gesetzlich geregelt)! beim BMF (bunderministerium für finanzen) oder wohnsitzfinanzamt, sprich der antragsteller muss seinen wohnsitz in Ö haben.


    notwendige dokumente:
    - Verkaufsvertrag
    - Bestätigung über den Export des Fahrzeuges (z. B. Ausfuhrlieferungsdokumente der Spedition, Anmeldebestätigung des ausländischen Käufers, etc.)
    - bisher NoVA1 Formular (ggf. wird vom BMF ein separates Formular zur Verfügung gestellt)


    es geht also auch erst nach anmeldung des fahrzeuges in deutschland! ist auch klar, die brauchen eine bestätigung, dass das fahrzeug 'wirklich' im ausland zugelassen wurde, ansonsten ist betrug tür und tor geöffnet!


    glaube nicht, dass ein käufer aus deutschland so einen antrag in österreich stellen kann!


    man kann die Nova, die zurückerstattet wird, ausrechnen und vom kaufpreis abziehen. da muss aber der verkäufer mitspielen ;) gesetz bzw anspruch das der verkäufer das machen muss gibt es dafür keins!

    mfg.
    Roman


    335xD M-Sport F31 Individual

    2 Mal editiert, zuletzt von R335 ()