HILFEE!!! Autohaus macht Stress

  • Hallo Freunde


    ich schilder euch den vorgang mal vor


    Samstag hab ich über eine seite ein Auto bei ein Vertragshändler gefunden, vorbeigefahren und Auto erstmal Optisch besichtig.
    Da kurz vor Feierabend war erstmal für Montag Reserviert.


    Montag vorort wieder Optisch besichtig und über öptische Mängel besprochen wie
    Mängel 1 Vorne Reifen abgefahren, Mängel 2 Paar Lackschäden Mängel 3 Beule. Die er natürlich beheben wollte.
    Probefahrt gemacht und festegesellt das vorne Rollgeräuche kommen(Vllt Abgefahrene Reifen) Und laut Display Service in 3500km und Bremsen in 3500Km gemacht werden müssen.
    Wieder angekommen und Servie und Bremsen erwähnt, daraufhin meinte der verkäufer MÜNDLICH das es bei BMW üblich ist das man SERVICE behebt und es den Kunden übergibt nur bei den Bremsen müsste er noch abchecken, aber wird auch kein Problem sein.


    Kaufvertrag fertig gemacht und festgesellt das vor Auslieferung im Vertrag das nur Lackfehler getumpft und die Beule gedrückt werden sollen.
    Hab ihn dadrauf angesprochen warum da kein service Bremse steht daraufhin meinte er wieder das es bei BMW üblich sei das man die sachen natürlich macht und es den Kunden so übergibt, weil es halt nur 3500km sind.
    Nichts Böses gedacht Unterschrieben ist ja auch BMW.


    Paar tage später angerufen und gefragt wegen Abholung(vereinbart für 1 woche später) und wie stand ist wegen Bremse da es ja erstmal Kontrollieren wollte. Und NOCHMAL erwähnt das der SERVICE und BREMSEN auch kein problem wären mit Wechsel. ich solle am nächsten tag nochmal anrufen


    Anrufen und da sagte er mir eiskalt das sie den SERVICE und BREMSEN doch nicht machen wollten das es dan doch zuteuer ist .
    Kosten knappt 1000 euro :cursing: :cursing:


    Da hab ich gesagt nein dan will ich das Auto nicht mehr. Jetzt sagt er das sie voll viel am Auto gemacht haben und das wir nicht mehr daraus kommen.


    Was sagt ihr dazu?? Natürlich werde ich zum Anwalt gehen. Meine Frau war dabei als Zeuge




    Kaufvertrag fertig gemacht

  • Gut das du deine Frau dabei hattest, bei mündlichen Absprachen sind Zeugen wichtig.
    Bei meinem Kauf war es so, dass anstehende Services bis 5000 Kilometer mitgemacht wurden, was laut Händler üblich ist bei Gebrauchtwagen.


    Der Händler wird sehr wahrscheinlich nachgeben, wenn du mal den Anwalt ansprichst, ansonsten stehen deine Chancen auch in einem Rechtsstreit meiner Meinung nach gut. Soweit wirds aber nicht kommen. Viel Glück.

  • Gut das du deine Frau dabei hattest, bei mündlichen Absprachen sind Zeugen wichtig.
    Bei meinem Kauf war es so, dass anstehende Services bis 5000 Kilometer mitgemacht wurden, was laut Händler üblich ist bei Gebrauchtwagen.


    Der Händler wird sehr wahrscheinlich nachgeben, wenn du mal den Anwalt ansprichst, ansonsten stehen deine Chancen auch in einem Rechtsstreit meiner Meinung nach gut. Soweit wirds aber nicht kommen. Viel Glück.

    Es ist schon traurig mit was für eine Masche man bei BMW abgezogen wird.
    Ich bin nicht mal bei den Hinterhofhändler so versucht worden zuverarschen.

  • Steht meistens im vertrag mit drin, dass mündliche nebenabsprachen nicht gültig sind.


    Hilft dir aber jetzt auch nicht, ich drück die daumen, dass du da gut und günstig rauskommst.



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  • Boa. Schwieriger Fall.. also erstens denke ich, kann man das nicht auf BMW verallgemeinern. Schwarze Schafe gibt es immer wieder leider.


    Zu deinem speziellen Fall kann ich dir aber sagen, dass du ohne Angabe von Gründen innerhalb einer Frist von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen vom Kaufvertrag zurück treten kannst! Der Händler wird dir dann wahrscheinlich seine Unkosten in Rechnung stellen wollen, dies würde ich in jedem Fall anwaltlich prüfen lassen, da er diese Kosten nicht zu seinem Nachteil hatte. (Einfach gesagt, sein Auto bringt durch seine Investition mehr Geld beim Verkauf, ergo kann dies nicht auf deine Rechnung geschehen, wenn du das Auto nicht erwirbst)
    Die Aussage, dass die Bremse in jedem Fall gemacht wird, wundert mich sehr. Servicearbeiten wie Motoröl oder Bremsflüssigkeit werden vom Händler natürlich erledigt, da die Unkosten dafür intern sehr gering sind, bei gleichzeitig hohem Nutzen.
    Der Service Bremse, insbesondere wenn die Scheiben dazu kommen, ist auch intern kostspielig und wird daher immer lieber dem Kunden in Rechnung gestellt...
    Wenn du Zeugen dabei hattest, um so besser, allerdings ist alles was nicht schriftlich festgehalten wurde, schwer zu beweisen. Im Zweifel steht Aussage gegen Aussage...

  • Mit welchem Datum hast du den Kaufvertrag unterschrieben? Hast du finanziert? War es ein BMW Händler und dann ein Premium Selektion Fahrzeug?
    Wenn du handelst dann SCHNELL!

  • Mit welchem Datum hast du den Kaufvertrag unterschrieben? Hast du finanziert? War es ein BMW Händler und dann ein Premium Selektion Fahrzeug?
    Wenn du handelst dann SCHNELL!


    Unterschrieben hab ich Dienstag. Ich wollte es eigtl Bar bezahlen. Es war ein BMW Vertragspartner in NRW und das Auto hatte kein Premium Selection

  • Boa. Schwieriger Fall.. also erstens denke ich, kann man das nicht auf BMW verallgemeinern. Schwarze Schafe gibt es immer wieder leider.


    Zu deinem speziellen Fall kann ich dir aber sagen, dass du ohne Angabe von Gründen innerhalb einer Frist von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen vom Kaufvertrag zurück treten kannst! Der Händler wird dir dann wahrscheinlich seine Unkosten in Rechnung stellen wollen, dies würde ich in jedem Fall anwaltlich prüfen lassen, da er diese Kosten nicht zu seinem Nachteil hatte. (Einfach gesagt, sein Auto bringt durch seine Investition mehr Geld beim Verkauf, ergo kann dies nicht auf deine Rechnung geschehen, wenn du das Auto nicht erwirbst)
    Die Aussage, dass die Bremse in jedem Fall gemacht wird, wundert mich sehr. Servicearbeiten wie Motoröl oder Bremsflüssigkeit werden vom Händler natürlich erledigt, da die Unkosten dafür intern sehr gering sind, bei gleichzeitig hohem Nutzen.
    Der Service Bremse, insbesondere wenn die Scheiben dazu kommen, ist auch intern kostspielig und wird daher immer lieber dem Kunden in Rechnung gestellt...
    Wenn du Zeugen dabei hattest, um so besser, allerdings ist alles was nicht schriftlich festgehalten wurde, schwer zu beweisen. Im Zweifel steht Aussage gegen Aussage...


    Zu deinem speziellen Fall kann ich dir aber sagen, dass du ohne Angabe von Gründen innerhalb einer Frist von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen vom Kaufvertrag zurück treten kannst!

    Auch wenn ich Bar bezahle?

  • Ja klar. Die Zahlungsvereinbarung spielt keine Rolle. Du kannst jeden Vertrag innerhalb von 14 Tagen kündigen. Ob nun ein Kaufvertrag für ein Fahrzeug oder ein Kreditvertrag bei deiner Bank.. Wichtig dabei ist zu beachten, welche Bedingungen dafür gelten.. Aber in deinem Fall ja relativ klar..


    Wenn es ein BMW-Vertragshändler ist, gelten eigentlich immer die Vorgaben der Premium Selection, da die AG das subventioniert. Darf ich fragen, welcher BMW-Händler es ist? Kannst es mir auch gern per PN schicken. Nicht aus Sensationsgeilheit, ich kenne paar BMW-Händler in NRW.. Vielleicht ist deiner ja dabei ;)

  • ... deswegen lass ich alles in meinen vertrag schreiben, ALLES


    (bei meinem ersten BMW E92 ohne Navi, wollte ich die Haiflischflossen-Dachantenne die serienmäßig nicht drauf war als Attrappe drauf haben, hab ich auch in den Vertrag schreiben lassen xD )

    Dieser Beitrag wurde bereits 324 mal editiert, zuletzt von »nickxson« (5. April 2017, 19:40)