Nürburgring Nordschleife Haftungsausschluß

  • So wie man in einem hochwasser-gefährdeten Gebiet keine Versicherung gegen Hochwasser bekommt, will die Vollkasko auf einer Rennstrecke nicht bezahlen. Es liegt in der Natur einer Versicherung, Sachen auszuschließen, die auch wirklich eintreffen können. Sie wollen ja nur eins, nämlich Geld verdienen.

    Der entscheidende Passus mMn ist ja nicht, daß es eine Rennveranstaltung war, sondern daß es sich um ein Fahrischerheitstraining handelte.


    Wenn du beim ADAC ein Fahrsicherheitstraining in Augsburg auf der ADAC-eigenen Strecke machst, bist du versichert. Machst du das gleiche Training auf dem Nürburgring, bist du nicht versichert und das finde ich Abzocke.

    Und das liegt genau daran. Die Wahrscheinlichkeit, dass du dein Auto bei einem ADAC Training kaputt machst, ist kleiner als im normalen Straßenverkehr. Das kann die Versicherung also großzügig mitversichern.
    Jede Versicherung ist mehr oder weniger Abzocke. Sie versichern Dinge, die mit hoher Wahrscheinlich nicht eintreten.


    Eines der wenigen guten Beispiele ist vielleicht noch die (KfZ)-Haftpflicht als Pflichtversicherung von Schäden gegenüber anderen.

  • Sooooooo.....also mal Butter bei die Fische ;)


    1. Artikel
    In dem Artikel steht klipp, klar und deutlich:

    Der Kläger ist Mitglied des Deutschen Sportfahrerkreises. Er hatte mit seinem Sportwagen Ende Juli 2016 an einer Veranstaltung des Vereins auf dem Nürburgring teilgenommen.

    Das bedeutet nichts anderes, als das der Unfall nicht im Rahmen der Touristenfahrten statt fand, sondern bei einer Veranstaltung...
    ...die vermutlich zur Erzielung der Höchstgeschwindigkeit ausgeschrieben war ;)


    2. Touristenfahrten
    Bei den Touristenfahrten hat man keine durchgängige Rundstrecke, weil die Schranken dies verhindern.
    Insofern ist die Nordschleife im Rahmen der Touristenfahrten auch keine Rennstrecke, sondern eine "gebührenpflichtige Privatstraße", auf der auch die StVO gilt!!!!!!!
    Die Touristenfahrten sind auch keine Veranstaltung "zur Erzielung der Höchstgeschwindigkeit", sondern sollen nur Besuchern die Möglichkeit geben, die Faszination einer "wunderschönen Straße" live und hautnah zu erleben...wie z.B. auch die Großglockner Hochalpenstraße!


    3. Haftung
    Ein Blick in den Versicherungsvertrag hilft...
    Manche Versicherungen schließen Rennstrecken kategorisch aus- und auch die Touristenfahrten auf dem Nürburgring Nordschleife. Hier besteht dann auch kein Versicherungsschutz!!!!!!
    Häufig steht aber nur drin, dass "Fahrten auf Rennstrecken und/oder zur Erzielung der Höchstgeschwindigkeit" den Versicherungsschutz ausschließen- und das betrifft nicht die Nordschleife im Rahmen der Touristenfahrten- ergo: man hat Versicherungsschutz!


    4. Anfragen
    Wer sicher gehen will, der fragt einfach mal direkt und unverblümt bei seinem Versicherungsvertreter an- und bitte um eine Klarstellung in schriftlicher Form!
    Genau das habe ich auch getan und bekam folgende Antwort:

    Sehr geehrter Herr xxx,
    vielen Dank für Ihre Anfrage.
    Selbstverständlich besitzen Sie denn vollen und umfassenden Versicherungsschutz, wenn Sie im Rahmen der Touristenfahrten auf dem Nürburgring Nordschleife fahren.
    Dies gilt aber nur für die Touristenfahrten, nicht aber für Fahrveranstaltungen, die zur Erzielung der Höchstgeschwindigkeit und/oder Erzielung möglichst schneller Rundenzeiten ausgelegt sind!
    Wir hoffen, Ihnen damit weitergeholfen zu haben.

  • Das bedeutet nichts anderes, als das der Unfall nicht im Rahmen der Touristenfahrten statt fand, sondern bei einer Veranstaltung...


    ...die vermutlich zur Erzielung der Höchstgeschwindigkeit ausgeschrieben war ;)

    Veranstaltungen des DSK sind nicht zur Erzielung der Höchstgeschwindigkeit ausgeschrieben. Es wird explizit darauf hingewiesen, dass nach StVO gefahren wird, und dass es darum geht, die Fahrsicherheit im Straßenverkehr zu verbessern.
    Aber das haben die Richter in dem von dir zitierten Text auch gar nicht angezweifelt.

  • Veranstaltungen des DSK sind nicht zur Erzielung der Höchstgeschwindigkeit ausgeschrieben. Es wird explizit darauf hingewiesen, dass nach StVO gefahren wird, und dass es darum geht, die Fahrsicherheit im Straßenverkehr zu verbessern.Aber das haben die Richter in dem von dir zitierten Text auch gar nicht angezweifelt.

    Nicht Halbsätze zitieren und aus dem Kontext reißen... ;)


    Wenn Du meinen letzten Post AUFMERKSAM gelesen hättest, so wäre Dir aufgefallen das mehrere Punkte entscheidend sind!
    In diesem Falle war es eindeutig "Das Befahren einer Rennstrecke", was in vielen Versicherungsverträgen mehr als deutlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen wird!!!!!!!


    Wenn der DSK zum "freien Fahren" aufruft, so wird die Nordschleife von einer gebührenpflichtigen Privatstraße zur Rennstrecke...weil die Schranken an der Döttinger Höhe abgebaut werden und somit eine geschlossene Rundstrecke- im Volksmund Rennstrecke genannt- entsteht...
    Im Übrigen wird auch bei der Anmeldung explezid vom DSK auf diesen Umstand hingewiesen!!!!!!

  • @M-Power


    da ich noch nie auf der Nordschleife war würde mich interessieren was man sich unter diesen Schranken die auf bzw. abgebaut werden vorstellen kann?


    Muss man da bei der Hälfte des Kurses stehenbleiben und dann einen Schranken pasieren danach geht die lustige Fahrt nach StVZO weiter?


    Werden die nur für die Touristenfahrten aufgebaut damit es eben keine Rundstrecke ist (Schlupfloch quasi)?


    Danke für die Aufklärung.

    Nichts ist notwendiger als das Überflüssige.

  • Auf der Döttingerhöhe fährst du normalerweise nach deiner gefahren Runde wieder raus auf den parkplatz, bevor du wieder auf die Strecke kannst, stehst du vor einer Schranke und hälst deine Karte dran und dann gehts los.
    wenn du 2 Runden hintereinanderfahren willst, steht mitten auf der Döttingerhöhe ein Anhänger mit einer Schranke, du wirst vorher durch Hütchen gebremst, damit du nicht durchrasen kannst und dann musst du auch dort deine Karte dran halten.


    Soweit verständlich?