Bedarf an Anregungen besteht bei mir immer ![]()
Beiträge von Markus F.
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Liest sich nicht wie Hexenwerk. Erfahrungsberichte sind natürlich hilfreich.
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Deinen Einsatz finde ich bewundernswert und hilfreich für alle hier, die Probleme mit der Sonnenblende haben sollten. Danke dafür!
Auf Dich könnte mit den bezogenen Blenden nur leider ein Problem zukommen, nämlich der nächste TÜV. Es wäre leider gut möglich, dass Dir die Plakette wegen des fehlenden Beifahrerairbag-Aufklebers verweigert wird. Also solltest Du eine Blende mit Aufkleber in petto haben, für den Fall der Fälle...
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Das ist aber kein Mangel im Sinne des BGB, weil es sich um einen Einfluss von außen handelt, der nicht in der Sphäre des Händlers liegt (wie auch ein Nagel im Reifen).
Vielleicht hättest Du das auf Kulanz bei Deinem Verkäufer machen lassen können - der hat schließlich das Recht auf und die Pflicht zur Nachbesserung.
Ich vermute aber, dass er sich einer Fremdrechnung nicht annehmen wird, da er die gegenüber der Gebrauchtwagenversicherung wahrscheinlich nicht geltend machen kann.
Aber auch hier gilt wie immer: Versuch macht klug!
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Erst einmal: Hut ab! vor Deiner ganzen Arbeit, die Du da reinsteckst und mit uns teilst.
Was die Gleichmäßigkeit der Ausleuchtung angeht, so würde ich als erstes die Fläche des Lichtleiters zur LED hin anrauen. das dürfte schon einmal eine deutliche Verbesserung bringen.Auch wenn Du gezielte Austrittsflächen für das Licht schaffen willst, hilft das Aufrauen der Oberflächen an den betreffenden Stellen.
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Bei 'nem 911er wär ich beim impotenten Zahnarzt, bei C-Klasse AMG beim Dönerladen-Besitzer, aber GLC AMG? Russen-Mutti bringt ihre Sprösslinge in die Kita? Passt aber auch bei X5M, Range Sport,...

VORSICHT, mein Freund

Ist Dir mein Avatar nicht aufgefallen?

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Und schon wieder eine Unterstellung, ohne was dahinter. Musst es daheim ja ganz schön schwer haben, wenn Du mit fremden Leuten so umgehst. Kann ich aber gut nachvollziehen. Typischer BMW-Profilierung-Typ, passt genau ins Klischee.
Ich fahr ab September GLC 63. So viel zu der "klammen Kasse". Mimimimi
Au Mann, geht jetzt das Schwanzmessen los? Bitte, Kinder, haltet euch zurück. Das bringt doch nichts.
BTW: GLC 63 sagt schon ein bisschen was aus ...

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Ich hoffe einfach darauf, dass der Händler bei Rückgabe den Mehrwert und die "Chance" erkennt. Wenn er mir nichts dafür geben will, dann bau ich die Teile halt wieder ab und stell ihm das Auto mit Originalteilen hin. Kann mir aber irgendwie nicht vorstellen, dass ihm das lieber ist.
Dann an dieser Stelle den gut gemeinten Rat eines Leasingerfahrenen: Klär das rechtzeitig ab, damit Du noch die Zeit für eine eventuelle Rückrüstung hast (die sich ggf. finanziell besser darstellt) und nicht noch schlimmstenfalls den Wagen (kostenpflichtig) zu spät abgibst.
Und was das Thema "Infos gleich zu Beginn geben" angeht, so hättest Du einen Großteil der Diskussion sparen können, wenn Du vorab reinen Tisch gemacht hättest.
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Ähh.... woher glaubst Du zu wissen, was ich mit dem Leasinggeber abgesprochen habe und was nicht?? Gehts noch? Bitte erfinde nicht irgendwelche Sachen, danke. Auch bei Dir @Markus F. ist mir nicht klar, wo Du das "sicherlich nicht schriftlich" hernimmst.
Ich habe vor Unterzeichnung des Vertrages schriftlich (dem Händler = Kreditvermittler) bekannt gegeben, dass ich die Teile verbauen lasse. Hab mir anfangs sogar ein Angebot vom Autohaus machen lassen, bei dem ich das Auto abgeholt habe, dann allerdings abgelehnt und gesagt, dass ich es extern machen lasse. Der Kreditvermittler vertritt den Leasinggeber - was das für das Wissen des Kreditvermittlers und das des Leasinggebers bedeutet, weißt Du sicher, bist ja offensichtlich ein schlaues Kerlchen.Und nochmal, auch für Dich: ich wäre dankbar, den Passus im Leasingvertrag (den ich gerade vor mir habe) zu erfahren, in dem darauf Bezug genommen wird.
Wie wäre es denn, wenn Du uns solche essentiellen Informationen bei Deiner Frage nicht vorenthalten würdest?
Anbei ein Auszug aus einem alten Audi-Leasingvertrag, den ich gerade zur Hand habe und von dem ich glaube, er könnte bei diesem Passus dem BMW-Vertrag durchaus ähnlich sein. Faktisch ist BMW Dir nichts schuldig und kann auch den Rückbau verlangen. Insofern haben Bubu und auch ich dann Recht, wenn BMW den Umbau nicht als Wertsteigerung ansieht (schlechterer Wiederverkauf). Und was BMW als Wertsteigerung ansieht und was nicht, liegt leider im Ermessen von BMW.