Rechtlich gesehen hast Du eine erhebliche, den Wiederverkauf (negativ?) beeinflussende Veränderung an einem Vertragsgegenstand vorgenommen, die Du sicherlich nicht schriftlich mit dem Leasinggeber (BMW) abgestimmt hast. Daraus können/werden die Dir ohne Probleme einen Strick drehen und Dich schlimmstenfalls verpflichten, den Zustand wie bei Fahrzeugübernahme wiederherzustellen. Du wirst also sicherlich nichts dafür bekommen - außer Ärger.
edit: Bubu war schneller - und ausführlicher ![]()