Das ist aber kein Mangel im Sinne des BGB, weil es sich um einen Einfluss von außen handelt, der nicht in der Sphäre des Händlers liegt (wie auch ein Nagel im Reifen).
Vielleicht hättest Du das auf Kulanz bei Deinem Verkäufer machen lassen können - der hat schließlich das Recht auf und die Pflicht zur Nachbesserung.
Ich vermute aber, dass er sich einer Fremdrechnung nicht annehmen wird, da er die gegenüber der Gebrauchtwagenversicherung wahrscheinlich nicht geltend machen kann.
Aber auch hier gilt wie immer: Versuch macht klug!