Ich denke ja. Sie können das doch selbst nicht eingrenzen, bei welchen Modellen das auftritt und bei welchen nicht. Macht meiner Meinung nach Sinn bei spontaner Brandgefahr.
Und was nicht 100% eingegrenzt werden kann (sei es als i.O. oder als n.i.O.-Teil) wird geprüft. Der Versicherer des Zulieferers der potentiell betroffenen AGR-Kühler wird schon mit Argusaugen darüber wachen, dass nur die Teile ausgetauscht werden, bei denen das auch nötig ist. Das ist ein völlig normaler Prozess im Rahmen der Schadenminimierung, die für alle Beteiligten verpflichtend ist. Spart am Ende Geld und Ressourcen. Auf Verdacht wird heute gar nichts mehr getauscht. Irgendeiner muss schließlich die Zeche bezahlen.