Wenn das MPPSK vom Sachverständigen mit Datum x abgenommen wurde und lediglich die Papiere nachgereicht werden würde ich da nicht unbedingt ein Problem sehen.
Auf der Rechnung sollte ja die Abnahme vermerkt sein bzw. würde ich darauf achten! Damit erlischt auch nicht die Betriebserlaubnis - auch nicht vor Gericht, da die entsprechenden gültigen Papiere spätestens im Vorfeld zu einer möglichen Verhandlung beigebracht werden könnten.
Es ist sicher wünschenswert die Papiere sofort mitzubekommen. Das klappt erfahrungsgemäß aber nicht immer.
Gruß Mario