Glaube kaum, das verdeckte Mängel jetzt auch noch unter dem Deckmantel des Datenschutzes verborgen werden dürfen. Ich will ja nicht die Daten des Vorbesitzers haben - sondern nur wissen was an diesem Fahrzeug instandgesetzt/repariert wurde. Was daran jetzt datenschutzrechtlich schützenswert ist würde mich mal interessieren. Habe auch noch nie gehört, daß für diese Infos die Vollmacht des Vorbesitzers erforderlich ist.
Die Werkstatt hatte einfach keinen Bock dem Kunden diesen Gefallen zu tun und mal kurz in den Computer zu schauen. Ein einfaches - ja Unfall - Schaden wurde repariert- hätte ja gereicht.
Gruß Mario