Laut Reifenrechner ist die Differenz des Abrollumfangs zum normalerweise ab Werk gelieferten 225/40/19 Reifen - 3,5% d.h. Der Tacho, welcher eh schon voreilt zeigt nochmal 3,5% mehr an Geschwindigkeit an.
Das könnte dazu führen, das der Gutachter eine Tachoangleichung verlangt. (3% sind da glaube ich die magische Grenze nach oben).
Bei den hinteren Reifen sind es sogar 4%.
Ich glaube nicht, daß ein Gutachter das ohne Tachoangleichung einträgt.
Sicher, daß das Gutachten den F30 beinhaltet und nicht den e90?
Gruß Mario