ABEs lassen sich innerhalb einer Baugruppe eigentlich nicht kombinieren. Federn mit ABE + Felgen mit ABE muss als Kombination eingetragen werden. Gibt sicherlich irgendwelche Ausnahmen, aber im Normalfall ist das so.
Schon klar. Im konkreten Fall damals stand bei den Federn sinngemäß eine Formulierung wie „abweichende Räder, wenn hierfür eine Abnahme vorliegt und Auflage X eingehalten wird“. War beim TÜV, sie sagten es sei nicht nötig und bei den nachfolgenden 4 HUs bei TÜV und DEKRA gleiches Spiel. Die sind die Profis, will ich mal glauben...
Gibt es die Möglichkeit in einen Kaskofall einen unabhängigen Gutachter mit an Board zu ziehen?
Kommt ein wenig auf die Versicherung an. Einige Schreiben im Kaskofall eigene Gutachter vor.
Nichtsdestotrotz kannst du diese natürlich, ggf. mit Hilfe eines eigenen Gutachtens oder Anwalts (auf eigene Kosten), anzweifeln, wenn du der Meinung bist, bei der Wertermittlung wären Punkte außer Acht gelassen worden, Markt falsch berücksichtigt, o.Ä.
Alternativ kann man an den Reparaturkosten ansetzen. Ein Kostenvoranschlag unter Restwert kann akzeptiert werden. Eventuell ist Rückkauf und eigenfinanzierte Instandsetzung eine Option.