Beiträge von nexo

    Frage kommt mir doch sehr bekannt vor. Mechanisch tauschen geht, aber die Verriegelung ohne Komfortzugang wohl nicht.


    Auch schon erlebt, jeder Prüfer tickt da eben am Ende leicht anders, muss ja schlussendlich auch seine eigene Unterschrift drunter setzen.


    < Das können wir so nicht eintragen.

    > Ich hatte letzte Woche mit Herrn X die Unterlagen besprochen und es jetzt eingebaut.

    < Achso, hat der Chef gesagt… der ist aber heute krank. (war mir in dem Szenario gar nicht bewusst, dass der Mensch was höheres war)

    > Dann komm ich nächste Woche einfach nochmal, wenn er wieder fit ist?

    > Ne schon OK, machen wir eben.


    Ob das Einknicken am Ende dann besser ist, als Prinzipientreue, sei’s drum (hätte ja erstmal jeder behaupten können, mit dem Chef gesprochen zu haben). Aus Kundensicht unnötiges Theater, nachdem man sich extra bemüht hat, es richtig zu machen.

    Je nach Autohaus ist locker jedes dritte Leasingfahrzeug nachlackiert meist aufgrund von Steinschlägen Kratzern, also z.T. nichtmal verpflichtend anzugeben. Manche Fahrzeuge sogar schon bei Erstauslieferung nach Transportkratzern (liest man immer mal wieder, wenn Leute bei der Übernahme Lackdicken messen)


    Lackiert und gespachtelt, wie es in der Überschrift heißt, sind auch nochmal zwei paar Schuhe.

    An einer fachgerechten Lackierarbeit ist im Normalfall nichts auszusetzen, teilweise sogar besser ausgeführt, als die Werkslackierung. Andere kaufen mit Kratzern und lassen selbst neu lackieren. Wäre jetzt grundsätzlich erstmal kein K.O. Kriterium.


    Vier Teile sind schon etwas über normal, daher wäre es wohl spannend in Erfahrung zu bringen, warum. Weil der Vorbesitzer mal an einer Hecke vorbeigefahren ist und Kratzer übers halbe Auto hatte oder doch eher die Hauswand, wo die ankratzen noch aufgefüllt werden mussten?

    […] sind laut ETK für mein Fahrzeug freigegeben.

    Blöd, dass Freigaben nur die dafür zuständige Behörde erteilen kann. Das ist in Deutschland das Kraftfahrtbundesamt, nicht die Autoren eines Ersatzteilekataloges.


    Woher soll der Katalog das denn auch rechtsverbindlich wissen? Kennt Baureihe und Werksausstattung (meistens richtig), aber ob/wie/wo und als was der Wagen zugelassen ist, wissen ziemlich genau Zulassungsbehörde und Halter, das war’s.

    Kannst beim Hersteller oder über eine Niederlassung/Händler neue Dokumente anfordern. Ob BMW dafür irgendeine Gebühr verlangt, weiß ich nicht.

    Was drin steht, ist bei der Zulassungsstelle ja kein Geheimnis, es gibt auch keine Pflicht, das Papier mitzuführen, schränkt die allermeisten also nicht wirklich ein, keins zu haben. Bisher hat es der Prüfer bei der HU und bei zusätzlichen Eintragungen immer selbst geschafft, die zulässigen Größen aus dem System zu ermitteln, Papier liegt seit Erwerb bei der ZB2 im Safe.

    Aber wenn doch die Reifen für einen F30 320d N47N 3D31 freigegeben sind, warum darf ich sie dann nicht fahren? Das verstehe ich nicht.

    Laut welchem Dokument sind sie das denn? Zulassungspapiere sagen Nein, TÜV-Computer sagt Nein … da hat der Prüfer leider nichts in der Hand, was diese Aussage untermauert.

    Lässt dich damit vom Hof fahren, wirst an der nächsten Ecke angehalten, sagst „TÜV hat OK gesagt“ und der Streit geht los. (die Wahrscheinlichkeit dafür ist sicherlich verschwindend gering, aber nicht Null)


    Entweder die Papiere haben Recht, dann sind sie für genau dieses Modell eben nicht zugelassen oder die Papiere sind falsch, so viel mehr Möglichkeiten gibt es ja nicht. Detektivarbeit, warum das eine oder andere so ist, wie es ist, ist müßig.


    Ich würde eine formale Anfrage an die BMW KB stellen mit bitte um belastbare Auskunft über zulässige Rad/Reifenkombinationen für die Fahrgestellnummer.

    Parallel dazu den Prüfer fragen, was er zur Eintragung benötigt. Scheinkopie eines anderen 320d, Vergleichsgutachten irgendeiner Zubehörfelge gleicher Größe, gestempelte Katalogseite vom BMW Händler, … die üblichen Verdächtigen.

    Was immer davon zuerst zum Ziel führt.

    Funktioniert es mit keiner App/Playlist?


    Ich nutze meist Spotify über ein Android Gerät, da hängt es momentan (Verhalten hat sich in den letzten Jahren sicher 10x mit Updates an verschiedener Stelle geändert) davon ab, was man spielt. Durch feste Playlists lässt sich meistens navigieren, bei Autoplay begrenzt auf +/-20 Titel oder so, na gut, wenn man nach dem Start der App irgendwo in einer Zufallsqueue ist, geht meist nur vor/zurück. Ist mit anderen BT Gegenstellen wie Kopfhörern aber das gleiche Spiel, da geht analog auch entweder vor/zurück oder nur Random was anderes, egal welche Richtung. Liegt also nicht zwingend am BMW, eher daran, was die Apps über die vorgesehene Schnittstelle so rausgeben.


    TuneIn auf dem selben Gerät lässt sich dagegen immer zuverlässig durch die Sender und Senderkategorien navigieren. Warum auch immer.

    So sehr ich den Ärger verstehen kann, aber wenn die Reifengröße im COC wirklich nicht drinstehen, macht der Prüfer nur seinen Job und das sehr Gewissenhaft. Und - so nervig das ist - das finde ich persönlich gut. Der Mensch wird dafür bezahlt, den vorschriftsmäßigen Zustand zu beurteilen, also soll er es lieber bei der HU finden, als irgendein Beamter bei der nächsten Verkehrskontrolle, der Ärger ist ungleich größer.


    Ob man das auf dem kleinen Dienstweg nach Ermessen einträgt oder den vollen Bürokratieapparat dafür bemüht, ist eine andere Sache. Dass die Größe “moderat“ ist, dass andere sowas eingetragen haben oder eine hübsche Katalogseite sind leider alles nur Informationen, aber Ansprüche lassen sich daraus nicht ableiten. Kann man jetzt drüber schimpfen, aber die Vorschriften sind eben da.

    Kataloge und Aufkleber haben leider keine bindende Relevanz, so weit stimmt es wohl. Es gibt wohlwollende Prüfer, denen das als Nachweis für eine Eintragung genügt. Bindend ist aber erstmal nur die Zulassung des Fahrzeugs selbst. Wenn da nur 16“ gelistet sind, ist das so.


    Es gibt F30, bei denen tatsächlich nur 16“ zulässig sind, z.B. der 320d Efficient Dynamics. Schlüsselnummer 3D31 müsste aber ein gewöhnlicher 320d sein (3E1x sind die ED - wenn die kurze Websuche Recht hat)


    Kann natürlich sein, dass die Zulassungspapiere fehlerhaft sind. Bei meinem Stand in der ZB Teil 1 auch Farbschlüssel 6 (grün), obwohl es 7 (grau) hätte sein müssen und im COC stehen 17“ gelistet, obwohl im Schein 18“ als Minimum steht (17 passt auch mechanisch nicht auf die Bremse). Ersteres hatte sich mit dem Hinweis „steht da hin links auf dem Parkplatz“, einem Blick aus dem Fenster und der Antwort „oh ja stimmt“ bei der Zulassungsstelle geklärt. Reifengrößen sind wohl ungleich komplizierter zu erahnen.

    Falls dem so ist, müsste man den Weg über den Hersteller und die Zulassungsbehörde gehen - wahrscheinlich ist es einfacher, das mit einem Vergleichsgutachten eintragen zu lassen.


    Dass BMW keine Gutachten i.s.v. Teile- oder Traglastgutachten rausrückt, ist normal (tun die meisten anderen ebenso wenig). Manch einem Prüfer genügt auch eine gestempelte Liste mit zulässigen Größen o.Ä., da muss man im Zweifelsfall die richtige Frage stellen.

    Logisch, ist aber im Original, wie geschrieben, auch so gelöst. Die in der Mittelkonsole steht für sich, also 20A komplett, Handschuhfach und Fond (sofern beide vorhanden) teilen sich eine 20A Sicherung. Dürfte für die meisten Anwendungen auch ausreichen.

    Der Vollständigkeit halber, die im Kofferraum hat auch was eigenes, ist aber auch hinten abgeklemmt und nicht im Motorraum.


    Ist vermutlich weniger Arbeit, eine neue Leitung abzuklemmen, als die der mittleren Steckdose anzuzapfen (kommt von F66 aus dem gleichen Sicherungskasten). Wenn die hinten vorhanden sein sollte (keine Ahnung, ob es eine solche Ausstattungsvariante gibt), muss man es tendenziell eh tun oder kreativ mit dem Anschluss werden.