In der Hoffnung, dass ich damit kein Beziehungsdrama auslöse: Doch, du darfst im Winter auch V fahren
Die Auswahl an 95Y Winterreifen kann man an einer Hand abzählen, wenn man Wert auf Sternmarkierung legen sollte, war's das. Entsprechend ist die Ausnahme schon in Ordnung.
Wenn in den Papieren nichts weiter angegeben ist, darfst du bei Winterbereifung nach unten abweichen, wenn darauf hingewiesen wird. Den entsprechenden §36 StVZO dazu hatte ich kürzlich erst zitiert: RE: Sommerreifen Sammelthread (Fragen, Diskussions- und Erfahrungsaustausch)
Bei der Tragfähigkeit kann man noch beliebig kompliziert rechnen, wenn man die Vmax auf 240 begrenzt, da andere Lastabschläge gelten (95W hat bei 240km/h noch 690kg, bei 250km/h aber nur noch 655kg). Durch die zusätzliche Angabe in der Zulassung sind 95V mit entsprechend 628kg bei 240km/h sind hier ausschlaggebend.
Das Gerechne lohnt sich aber fast nie und Prüfer haben da schonmal gar keine Lust drauf, also nimmt man eben diese >=95 und gut.
(RE: Sommerreifen Sammelthread (Fragen, Diskussions- und Erfahrungsaustausch))