Bringt beim Spurwechsel mit höherer Geschwindigkeit bei korrekt eingestellten Nebelscheinwerfern tatsächlich nicht wirklich was. Den Bereich, der damit ausgeleuchtet wird, ist für diesen Vorgang schlicht uninteressant.
Die NSW dürfen aufgrund ihrer potenziellen Blendwirkung nur eingesetzt werden, wenn der Nutzen die Risiken übersteigt. Das ist einerseits bei wetterbedingt schlechter Sicht der Fall (gibt zwar kein Tempolimit für die NSW vorne, aber “angepasst“ gilt ja immer) und unter 40km/h die Ausnahmeregelung durch die ECE R119 für die Verwendung beim Abbiegen. Für andere Zwecke gibt es eben keine Zulassung.