Wie genau stellst du dir die Arbeit auf einer Zulassungsstelle so vor? Deren Aufgabe ist nicht die Beurteilung, sondern die Zulassung. Hast du ein formal korrektes Gutachten über die Unbedenklichkeit der Änderung, ausgestellt von einem amtlich anerkannten Sachverständigen, ist hier, sofern es keine begründen Zweifel an der Echtheit des Gutachtens gibt, lediglich die Formalität gemäß §13 FZV zu erfüllen, sprich die Anpassung der Fahrzeugdaten und Papiere. Hier erfolgt keine weitere Beurteilung des Umbaus.
Einzige Ausnahme sind Einzelabnahmen nach §19(2)/§21 StVZO in Ländern wie Hessen, wo die Genehmigung gem. §13 EG-FGV nur durch die Bündleungsbehörde in Marburg oder Fulda erteilt werden kann. MPPSK ist aber, wenn ich mich gerade nicht irre, Anbaubescheinigung nach §19(3), wo nichtmal das zutrifft.
Will heißen, dass eine gültiger Abnahmenachweis in aller Regel in die Fahrzeugpapiere übernommen wird.
Natürlich erlebt man auch da schonmal fragwürdige Diskussionen über ... irgendwas ... aber mit gültigen Papieren habe ich das auch noch nicht erlebt, sind dann eher Kleinigkeiten wie "auf dem Kennzeichen ist zu viel weiße Fläche zwischen den Buchstaben, das geht bestimmt nicht" oder "der Stempel auf dem alten 20 Jahren alten Schein ist aber ganz schön ausgeblichen, da müssen wir neue Papiere beantragen" ![]()