Zu 1) Der zulässige Geschwindigkeitsindex muss einfach nur die Höchstgeschwindigkeit des Wagens übertreffen. Kann der Reifen 270, bist Du auf der sicheren Seite.
Ganz so einfach ist es leider nicht.
Ab 130 wird die Referenzgeschwindigkeit gibt es einen Aufschlag von 1% und 6,5 km/h, also Vmax * 1,01 + 6,5 km/h, also bei eingetragenen 245 km/h ergibt das 254 km/h, die der Reifen können muss.
Bis dahin genügt W immernoch.
(Edit2: wie thosti in #695 korrekt angemerkt hat ab EZ 05/2009 obsolet, hatte ich falsch im Kopf)
Oberhalb von 210, also ab Index V kommt dann der Lastabschlag in's Spiel. Ab Index V gilt ein Abschlag von 0-15% in den oberen 30km/h. EIn 91Y hat also bis 270 km/h die volle Tragfähigkeit (615kg). Ein 91W nur bis 240. Bei den o.g. 254 sind es noch etwa 93%, das entspricht 615kg * 0,93 = 572 kg (entspricht ca. 89Y).
Weiter hab ich's nicht nachgerechnet. Je nachdem, aber wenn man bei der Tabelle[1] nun die 245 km/h oder anlegt, ergibt sich eine maximale Achslast von 1200kg beim 91W Reifen gegenüber 1230kg beim Y.
Man kann sich nun selbst einschränken und niemals über 240 Tacho fahren, dann ist man technisch gesehen mit dem 91W theoretisch auf der sicheren Seite. Zulässig ist es trotzdem nicht.
(ich will gar nicht wissen, wie viele damit rumfahren, die es eben nicht nachberechnet haben und beim TÜV geht sowas auch durchaus schonmal unter...)
[1] https://rundumwissen.com/lexikon/lastabschlag/
Edit: da hatte der Realist den gleichen Einwand, nur andersherum gerechnet 