Aber wenn doch die Reifen für einen F30 320d N47N 3D31 freigegeben sind, warum darf ich sie dann nicht fahren? Das verstehe ich nicht.
Laut welchem Dokument sind sie das denn? Zulassungspapiere sagen Nein, TÜV-Computer sagt Nein … da hat der Prüfer leider nichts in der Hand, was diese Aussage untermauert.
Lässt dich damit vom Hof fahren, wirst an der nächsten Ecke angehalten, sagst „TÜV hat OK gesagt“ und der Streit geht los. (die Wahrscheinlichkeit dafür ist sicherlich verschwindend gering, aber nicht Null)
Entweder die Papiere haben Recht, dann sind sie für genau dieses Modell eben nicht zugelassen oder die Papiere sind falsch, so viel mehr Möglichkeiten gibt es ja nicht. Detektivarbeit, warum das eine oder andere so ist, wie es ist, ist müßig.
Ich würde eine formale Anfrage an die BMW KB stellen mit bitte um belastbare Auskunft über zulässige Rad/Reifenkombinationen für die Fahrgestellnummer.
Parallel dazu den Prüfer fragen, was er zur Eintragung benötigt. Scheinkopie eines anderen 320d, Vergleichsgutachten irgendeiner Zubehörfelge gleicher Größe, gestempelte Katalogseite vom BMW Händler, … die üblichen Verdächtigen.
Was immer davon zuerst zum Ziel führt.