Beiträge von nexo

    Das Phänomen ist aber weder neu, noch primär der aktuellen Lage geschuldet. Habe auch vor Jahren schon Händler erlebt, die einfach nicht verkaufen wollten oder nicht das, was ich kaufen wollte. Dass man bei Gebraucht-Finanzieurng schnell Neu-Leasing als Gegenvorschlag macht, mag noch halbwegs nachvollziehbar sein - wobei es natürlich für beides Argumente gibt, wenn der Kunde also trotzdem nicht möchte, kann man das theoretisch auch einfach akzeptieren.


    Nicht immer direkt nachvollziehbar, warum man ein Gebrauchtwagen-Geschäft in Höhe eines durchschnittlichen Brutto-Jahreseinkommens (ohne Finanzierung, also Geldfluss innerhalb einer Woche) ausschlägt. Aber wenn man mehr mit der Bank verdient, als mit dem Auto und Neu-Verkaufszahlen der Wert, nach dem man bemessen wird...
    Dann eben nicht, bekommt halt wer anders den Zuschlag.


    Aber auch schon beim Neukäufen erlebt, dass das Auto der Begierde schlecht geredet wurde. Und später blöd gucken wenn man mit den selben Argumenten fragt, warum der dann nicht entsprechend günstiger ist, wo man ihn doch nur ach so schwer loswird.

    Solche Auflagen stehen in vielen Dokumenten, z.B. auch im Teilegutachten nahezu aller Spurplatten. Letztlich Ermessensspielraum des Prüfers, ob es ohne Umbauten abgenommen wird.
    Kommt immer auf das Gesamtpaket an, insb. auch die ET der Felgen. Und einen wichtigen Punkt hast du schon indirekt zitiert: nicht jeder Reifen baut gleich breit.
    Und bim Lesen hier Aufpassen, Radkästen vom 3er und 4er sind nicht gleich.


    Wenn Auflagen bestehen, musst du immer eine Abnahme machen lassen. Entweder die ABE hat Auflage A01 für die gewünschte Kombination oder du hast „nur“ ein Teilegutachten. Beides einfache Änderungsabnahme §19. Einzelabnahme §21 nur ohne spezifisches Gutachten (also Traglast-, Material-, Vergleichsgutachten, etc.) oder bei Änderung mehrerer Komponenten der selben Baugruppe, falls nicht explizit abgedeckt. ABE ohne Auflagen findet man eig. nur bei sehr Seriennahem Dimensionen.


    Fahr im Zweifelsfall einfach mit dem Gutachten zur nächsten Prüfstelle und frage nach. Erfahrungsgemäß sind viele Prüfer glücklich, wenn Leute vorher fragen, anstatt hinterher blöd zu gucken wenn’s nicht geht. (wobei Vorabauskunft i.d.R. unverbindlich ist)

    War vor 2 Wochen erst noch mit dem GC in Koblenz bei einem Kundentermin und in den letzten Monaten mehrfach durchgefahren... Zu spät gefragt, die nächsten Wochen steht nichts in der Richtung an.


    Stören tut es mich nicht wirklich, meist nehme ich es ich es nicht bewusst wahr. Z.T. aber auch bei gemütlicher Fahrt auf der AB (100-120) und geschlossenen Fenstern leicht hörbar, wenn man nichts wichtigeres zu tun hat, als drauf zu achten - meist nur mit Beifahrer(n) und entsprechend leiser Musik.
    Hängt aber von einigen Faktoren ab wie gut man es tatsächlich hört. Könnte schwören, dass es auch schonmal mehrere hundert km still war.

    Garantie geht theoretisch bis zu 6 Jahren. 2 Standard + 1 Anschlussgarantie + 2 PremiumSelection Gebrauchtgarantie + 1 Verlängerung (immer auch mit Blick auf die Laufleistung). Einwandfreie Historie vorausgesetzt dann noch Kulanzspielraum danach, aber damit zu kalkulieren ist kaum sinnvoll.


    Tuner geben i.d.R. auch Garantien in Abhängigkeit des Alters und der Laufleistung. Chipst du einen gebrauchten mit 150.000km gibt dir niemand seriöses eine Motorgarantie (nicht zu verwechseln mit Gewährleistung auf die Arbeiten selbst). Z.B. Schnitzer begrenzen auf max. 5 Jahre / 120.000 ab Erstzulassung unabhängig vom Zeitpunkt des Tunings und das ist schon recht großzügig.

    Jeder weiss, was sein Auto ihn an Fixkosten ca. durchschnittlich kostet, sonst würde man es nicht besitzen oder bezitzen können...

    Gewagte These :D


    Sagen wir Mal jeder sollte es wissen. Da kenne ich leider zu viele Gegenbeispiele, egal in welcher Fahrzeugklasse und egal ob Eigentum, Finanzierung oder Leasing, wo man im Grunde nur den Kopf schütteln kann.

    Der Motor scheint ohnehin zweitrangig. 4 unterschiedliche zur Wahl stellen und Nr. 5 wählen... Kenne ich von meinen Kunden in anderen Bereichen zu genüge, aber eine wirklich fundierte Entscheidung ist es ja eher nicht.


    Wobei generell nichts gegen einen 20d, solider Standardblock. Alle 4/5 Kandidaten schon einmal gefahren oder beruhen die Suchkriterien auf Zahlen und Bauchgefühl?

    „Für einen F31“ ist vermutlich zu kurz gegriffen. Angefangen schon bei 50.000€ Spanne beim Kauf zwischen 316 Basis und 340 Individual mit allem, Damit einhergehend unterschiedliche Steuern und Versicherungsraten und entsprechend unterschiedliche Wertverluste. Gebrauchtwagen wieder anders als neu.


    Für einen sauberen Vergleich müssen zumindest gewisse Fixkosten eingerechnet werden. Kauf kann man ggf. rauslassen bzw. Basisausstattung rechnen, wenn man Extras als persönlichen Luxus ansieht (wenn man sich für die Bahnfahrt einen teuren Kopfhörer kauft, rechnet man den ja auch eher nicht ein, warum also das HK System im BMW). Und ja, Ausstattung beim Wertverlust rausrechnen wird abenteuerlich.


    Grundpreise (Steuer, Versicherung - zumindest Haftpflicht) sind aber zwangsläufig dabei und gehören eben in die Rechnung, genauso wie der Preis einer ggf. vorhandenen BahnCard auf der anderen Seite.


    Der Vergleich zur Bahn wird nochmal ungleich komplexer, wenn man beruflich unterwegs ist (und Fahrtkosten nicht eh 1:1 erstattet bekommt). Ausschließlich private Nutzung ist noch recht einfach. Fester Arbeitsweg ist auch gut kalkulierbar. Sobald es teilweise oder ganz gewerblich wird, kommt der Faktor Reisezeit und Zeitnutzung dazu (Fahrzeit am Steuer ist i.A. unproduktive Arbeitszeit, Bahn kann ggf. produktiv genutzt oder als Ruhezeit verbucht werden). Und dann wird es schnell sehr individuell wenn man es genau haben will. Mal davon ab, dass im Fernverkehr dieselbe Fahrstrecke 30-200€ kosten kann, wenn man nicht ohnehin auf eine BahnCard 100 o.Ä. setzt und die Möglichkeit, Sparpreise zu nutzen, wiederum vom Zweck der Reise abhängt.


    Am einfachsten ist wohl für privat inkl. festem Arbeitsweg Bahn vs. Leasingfahrzeug inkl. Service-Pauschale (Preise hierfür +/- Rabatte sind ja kein Geheimnis). Danach muss man entweder mit Durchschnitten rechnen oder es wird sehr individuell.
    Gehört ein Ölwechsel alle 15.000 zu den vergleichbaren Betriebskosten oder ist das persönliche Befindlichkeit, wenn BMW eig. 30.000 vorschreibt? Rechnet man bei älteren Fahrzeugen weiterhin die Regelsätze beim Vertragshändler für die Wartung oder muss man diese mit „Selbermachen was geht“ vergleichen?

    Bei 2 Jahren muss man sich zwangsläufig auch an die eigene Nase fassen. Ich kontrolliere mittlerweile nach jedem Werkstattbesuch kurz augenscheinlich die durchgeführten Arbeiten. Oft unnötig, aber schon zu viel Murks gesehen (abgebrochenen Halter, vergessene Schrauben, Altteile die einfach im Motorraum liegen, ...).


    Wenn man es zeitnah anspricht, der Fehler zugegeben und anstandslos ausgebessert wird, finde ich das in Ordnung. Fehler passieren und gerade Kleinigkeiten sollten nciht, aber können bei der Abnahme untergehen.
    Es bei direkter Reklamation auf dem Hof der Werkstatt abstreiten und vllt. sogar noch patzig werden ist dagegen ein NoGo.
    Nach 2 Jahren wüsste ich nicht, was ich genau erwarten würde... Wahrscheinlich sind die 50% schon der simple Versuch, lange Diskussion zu vermeiden.


    Ja, Rechtsschutz ist billig, aber juristisch stehen die Chancen vermutlich eher mäßig. Gewährleistungsansprüche (i.d.R. 2 Jahre) evtl. gerade noch, Nachweis (Beweislast liegt nach 6 Monaten bei dir) schwierig bis unmöglich und die große Keule Sachbeschädigung wäre unverhältnismäßig und kaum durchzubekommen.


    Da es wirklich eher Prinzipfrage als großer Schade ist, abhaken und daraus lernen. Ist den Stress nicht wert. Ob du die 50% annimmst und im (den Umständen entsprechend) Guten mit dem Händler auseinander gehst oder nicht, musst du selbst entscheiden. Keine Ahnung was das Teil wirklich kostet, schonmal gibt's bei Kleinkram ja böse Überraschungen.