Beiträge von nexo

    Ist ja auch (im Straßenverkehr) ein sehr realistischer Anwendungsfall, der einen täglich beeinträchtigt. Mag sein, dass das anderswo besser aussieht, aber hier muss man je nach Tageszeit ja schon aktiv nach einem AB-Abschnitt suchen, wo man 100-200 überhaupt einmal am Limit durchziehen kann, geschweige denn mehrmals in Folge ohne nennenswerte Abkühlzeit (hauptsächlich bezogen auf Verkehrsdichte und Straßenzustand, ohne Tempolimit findet man noch). Dass Zündwinkel je nach Kraftstoff bei entsprechenden Belastungen/Temperaturen zurückgenommen werden ist ja kein großes Geheimnis, aber daran ändert ein größerer LLK auch nur in wenigen Szenarien etwas und der Effekt ist mir >98 Oktan, <=Stage1 und <30°C minimal. Aber die ganze Debatte ist ja im Grunde auch ein alter Hut (Was bringt ein Ladeluftkühler wirklich?). Kommt am Ende immer drauf an, was man mit dem Wagen vor hat und ob man mit 3 Zehnteln Zeitverlust beim dritten Sprint leben kann oder nicht. Also jeder wie er mag.


    ----


    Zurück zum Thema...


    Bzgl. des Aufwands. Wagner beschreibt den Aufwand in der Montageanleitung mit 30min (https://www.tzr-motorsport.de/…_Kit_BMW_F20_F30_EVO1.pdf). Halte ich für ambitioniert, wenn man es nicht gerade jeden Tag macht, aber mehr wie 1-2h dürfte man auch ungeübt nicht benötigen, also überschaubar. Unterbodenschutz und ggf. Front muss halt aus dem Weg. Für die Abnahme gibt's ein Gutachten, unkritisch (https://www.tzr-motorsport.de/…_Certificate_Rev.A-02.pdf).


    Wenn man schonmal dran ist und es ohnehin um Tuning geht, ist eine Alu-CP sicher nicht verkehrt, einfach um dem Fehlerfall vorzubeugen. Wenn man grad schonmal bequem dran kommt, ist sonst schon etwas Fummelei. Die gibt's soweit ich weiß nicht mit Gutachten - kräht im Regelfall keiner nach, aber nicht dass es unerwähnt bleibt. (falls wir denn bei der Leistungssteigerung überhaupt über etwas eintragungsfähiges sprechen und der Zug nicht eh abgefahren ist)

    Ging die Farbumstellung (geht ja sowieso nur bernstein/weiß) nicht nur, wenn man die M-Sport- oder Sport-Line hat?

    Luxury und Modern Line auch, da heißt weiß dann bloß „Luxury“ und nicht „Sport“.

    Kann man codieren.

    [...] und man kann im neu codierten NBT die Ambiente zwischen Classic und Sport so oft umschalten wie man will es passiert aber nichts...

    Das Bernstein-Licht wird in dem Fall wohl eher ausgehen, wenn man weiß wählt und da nichts angeschlossen ist. Nicht „nichts“, aber halt auch nicht das gewünschte Ergebnis.

    Natürlich kann man LED anders dimmen, z.B. indem man den Stromfluss begrenzt. Variable Konstantstromquelle ist nur etwas aufwändiger (= teurer) als ein PWM Regler. Wenn es so flackert, dass man es mit bloßem Auge sieht (über Kameras kann es schonmal sein, wenn die Bildfrequenz unvorteilhaft liegt), dann ist Frequenz und/oder Tastgrad zu niedrig. Dürfte am Fahrzeug eigentlich nicht sein.


    Warum auch immer man überhaupt mit den Helligkeiten rumspielt. Die Defaults haben schon ihren Sinn.

    Runflat beeinflusst den Lastindex nicht, Tragfähigkeit ist Tragfähigkeit. Bei Geschwindigkeitsindizes bis H gilt die Aussage im Großen und Ganzen generell. Ab 210 sinkt die Belastbarkeit bzw. ist nicht mehr vernachlässigbar, bei Vmax 250 sind es irgendwo um 90% (gibt Tabellen und Formeln für). Es gilt die tatsächliche Vmax des Fahrzeugs, nicht die der Reifen.


    Es wird noch schöner, wenn Hängerbetrieb dazukommt. Dann muss der Reifen bis Vmax die die Fahrzeuglast ohne Hänger aushalten inkl. genannter Abzüge, im Hängerbetrieb fallen die Abzüge weg (da <<210 km/h zulässig). Gleiches Spiel bei Winterreifen mit geringerer Geschwindigkeit.


    Soweit die grobe Theorie. Alle homologierten Dimensionen stehen in den COC Papieren, die man im Regelfall zum Brief dazubekommt. Mehr Belastbarkeit/Geschwindigkeit geht immer, weniger nur in Ausnahmefällen oder mit Gutachten/Abnahme. Für den Hausgebraucht reicht das meist aus.

    Lastindex der Reifen ist die eine Sache (mit steigendem Aufschlag abhängig von der Vmax), hartes Kriterium ist aber zuletzt die Achslast. Felge und Reifen müssen unter allen zulässigen Fahrtbedingungen mindestens die halbe jeweils zugelassene Achslast tragen können.