Beiträge von nexo

    Habe das NBT nachrüsten lassen bei einem Nachrüster inklusive 2 Jahre Kartenupdates, ist er dann der böse oder ich?

    Wieso sollte einer von euch böse sein? Es ist als Händler ja durchaus möglich, das Material ganz regulär zum Weiterverkauf zu beziehen (oben zitierte Bestimmungen gelten für Endverbrauher). Solange du keinen Grund zur Annahme hast, dass dein Nachrüster krumme Geschäfte macht, ist das aus Verbrauchersicht erst einmal in Ordnung.



    Und wann interessiert es überhaupt irgendwen woher die Karten stammen?

    Interessieren möglicherweise, natürlich möchte man keine unkontrollierte Verbreitung. Aber nachvollziehbar ist es letztlich so gut wie nicht, daher liegt das Augenmerk praktisch auf dem Freischaltcode, das ist vielversprechender.


    Wenn du das Update bei einem Händler aufspielen lässt, laden die es auch nicht für jeden Kunden einzeln runter oder holen einen frischen Stick aus dem Lager - was auch OK ist, hier gelten andere Lizenzbestimmungen.

    Jo, hab's auch problemlos in einer VM geladen, dafür hatte ich noch nie Probleme mit irgendeiner Stick Formatierung :D
    Bei VAG Downloads bekommt man als Linux-Nutzer immerhin einen simplen Link + Hinweis, dass der Download dann ggf. nicht pausiert werden kann (warum immer man das tun wollte).



    Das ist eine kleine Schachtel mit dem Stick drin. Ist nur mit dem Produkt beschrieben. Steht noch nicht mal etwas von Copyright oder ähnlichem.

    Zum Glück gibt es ja soetwas wie Urheberrecht, das auch gilt, wenn man nicht explizit drauf hinweist. Bei der Download Variante bekommt man je ein deusches und ein englisches PDF mit der Nutzungsvereinbarung, da steht es ganz explizit drin:


    D.h. Kopie auf einen Stick zur Installation im eigenen (darunter fällt nach gängiger Auslegung auch familiäres Umfeld) ist in Ordnung. Verbreitung einer Kopie (z.B: durch Upload auf Filesharing Plattformen) ganz klar untersagt.


    Weitergabe eines erworbenen Sticks sehe ich dagegen weniger kritisch, auch wenn man letztlich die "Originalkopie" der Software weitergibt. Weiterverkauf wird schon grenzwertig, wenn nicht klargestellt ist, dass ausschließlich der materielle Wert der Hardware vergütet wird.


    So, genug den Paragrahenreiter raushängen lassen, muss am Ende ja doch jeder selbst wissen.

    Scheint inzwischen eine Standardklausel zu sein, die Sätze habe ich nahezu wortwörtlich im Versicherungstext bei einem anderen großen Versicherer (Stand 06/2018).


    In einem älteren Vetrag von 2015 (nochmal andere Versicherung), den ich hier grad noch liegen habe, ist der Assistenzkram noch nicht explizit als Ausnahme aufgeführt, aber immerhin auch schon Kunststoff von Leuchten.

    Das ist tatsächlich kein Hexenwerk, solange sonst nichts verändert wurde ist es wirklich nur die Länge.


    M14x1,25 ist klar, bei Serienrädern 60° Kegelbund, SW17 und für Spurplatten 10/12mm liegt die empfohlene Länge um 40mm.


    Ich hatte mir die damals "blind" nach Eibach Katalog gekauft und - Überraschung - sie sind etwa 10mm länger als die Originalen.
    Auf den Millimeter kommt's letztlich nicht an, so fein abgestuft kriegt man sie auch nicht unbedingt. Wichtig ist, dass sie mindestens 6 volle Umdrehungen rein gehen.

    Das trifft beim F3x sicherlich zu, wo die Original AHK und auch die meisten namenhaften Nachrüstlösungen auf 75kg Stützlast kommen (meine sogar beim F20 ebenfalls).


    Gerade mit schwereren E-Bikes kann es bei kleineren Autos oder billigen Nachrüstlösungen schon eng werden, da sieht man öfter man 50kg, also max. 18kg/Rad.


    Abgesehen davon natürlich richtig, der Träger an sich ist nicht spezifisch.

    Offiziell gibt es den Scheinwerfer nur komplett als Ersatzteil. Inoffiziell habe ich schon Einzelteile gesehen, aber ganz ehrlich ... will man sich seine Scheinwerfer mit irgendeinem NoName Glas verhunzen, das man wahrscheinlich eh nicht dicht bekommt und undefinierten EInfluss auf die Lichtstreuung hat?


    Für sowas hat man normalerweise eine Teilkasko Versicherung.

    Der Wagen war demnach auf der Richtbank , die Kosten hierfür betragen laut Rechnung 350€ - meint ihr er wurde demnach nur auf der Richtbank vermessen (was aus meiner Sicht positiv zu werten wäre) oder kann bei einem Kostenpunkt von nur 350€ auch etwas gezogen / gerichtet worden sein ?

    Da kann durchaus was gerichtet worden sein. So teuer ist ganze i.A. nicht. Bei dem Preis was der Wagen höchstwahrscheinlich nicht bis zum Heck durch verzogen, aber nach einem Unfallschaden in dieser Größenordnung wird an der Front vermutlich kein Spaltmaß mehr zu 100% gepasst haben.



    Wie würdet ihr einen solchen Fall beurteilen?

    Kommt drauf an. Wenn du (oder ein Sachverständiger deines Vertrauens) der Meinung bist, dass das fachgerecht instandgesetzt wurde, du mit einem Restrisiko und ggf. nur 90%igen Spaltmaßen leben kannst, kann sich ein - wenn auch entsprechend kritischer - Blick lohnen. Sollte sich natürlich im Preis angemessen widerspiegeln.


    Wenn du jetzt schon skeptisch bist und bei jeder Kleinigkeit die vllt. dran kommen wird deine Entscheidung hinterfragst, lass die Finger davon.


    Auch eine Frage der Geschichte. Ist der Unfall erst kürzlich passiert und der Besitzer möchte den Wagen einfach schnellstmöglich abtreten (ggf. weil selbst kein Vertrauen in die Reparatur vorhanden ist) oder hat es andere Gründe.


    Ich persönlich hätte keine Lust drauf, aber das ist natürlich nur eine nicht-repräsentative Tendenz.

    Weil man kein Telefon hat, wechselnde Fahrer hat aber nur einen Streaming-Account, öfter mal ohne Telefon unterwegs ist, man sich den Traffic sparen möchte (und offline warum auch immer keine Option ist) oder es sich um ein Fuhrpark-Fahrzeug handelt, bei dem man allen Fahrern den Komfort bieten möchte.


    Gründe gäbe es also genug. Ob das den Aufpreis rechtfertigt muss jeder für sich entscheiden.


    Ja, für einige mittlerweile unvorstellbar ohne Telefon unterwegs zu sein, aber ich lasse z.B. auch für den Weg zum Sport öfter mal mein Telefon zu Hause liegen, wenn ich es nicht zuällig in der Tasche habe - ich kann in dem Fall aber auch mit dem USB Stick und Radio leben und die Viertelstunde auf Online-Streaming verzichten. Sonst würd ich's wohl auch einfach mitnehmen...

    Edit: SORRY passt ja gar nicht zu dem was du schreibst, das FZG hat nur die S164A
    Deshalb meine Schlussfolgerung

    Jo, das war mein Fehler oben.... Ich hatte die gepostete Liste als Ausgabe für die VIN interpretiert, dabei war es nur eine Auflistung der Möglichkeiten rolleyes.png
    Gemäß Abfrage hat er aber tatsächlich "nur" die S164A und damit keinen RDE Prüfzyklus und entsprechend kein 6d-temp.


    Also mit Baudatum 10.07. offenbar gerade noch MJ2018 und damit ein paar Tage bis Wochen zu alt.